IFG vs. VRR

Ich habe per Email schon einige Schlachten für die Transparenz geschlagen. Aber was ich mit dem VRR erleben durfte, ist schon eine ganz besondere Sache. Ich bin jedenfalls nicht sicher, ob wir nur aneinander vorbei geschrieben haben oder ob es andere Gründe gab. Damit sich jeden selbst ein Bild machen kann hier einmal die gesamte Korrespondenz.


da Sie mal wieder die Preise erhöhen würde ich gerne Wissen, welcher Anteil der Preiserhöhung durch Energiekosten verursacht wird, welcher Anteil durch steigende Lohnkosten verursacht wird und wofür der Rest im groben drauf geht.

Als Anstalt öffentlichen Rechts sind sie nach IFG zur Auskunft verpflichtet. Gebühren fallen keine an, da es sich, um eine einfache Auskunft handelt.

Antwort des VRR vom 20.07.2012


In seiner Sitzung am 05.07.2012 im Essener Rathaus hat der VRR-Verwaltungsrat eine Tarifanpassung zum 1. Januar 2013 von im Durchschnitt 3,9 Prozent beschlossen. Diese Tarifmaßnahme hat eine festgeschriebene Laufzeit von zwölf Monaten und gilt für den gemeinsamen Tarifraum des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN).
Begründet wird die Anpassung der Verbundfahrpreise mit einer weiteren Entlastung der städtischen Haushalte in ihrer Funktion als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im neuen Rhein – Ruhr – Wupper – Niederrhein – Gebiet.
Darüber hinaus werden im Zeitraum der nächsten Preismaßnahme Energie- und Materialkostensteigerungen in einer Größenordnung von ca. 5 Mio. EUR und Personalaufwendungen von rd. 15-18 Mio. EUR prognostiziert. Desweiteren wurden im Verbundetat Investitionen von 5,9 Mio. EUR eingestellt.
Aufgrund der aufgeführten Rahmenbedingungen hält es der VRR für notwendig, eine Preisanpassung mit Wirkung zum 01.01.2013 durchzuführen, um hiermit einen Beitrag zur Schließung einer drohenden Finanzierungslücke in den kommunalen Haushalten zu leisten.
Ein Blick zurück zeigt, dass die Preiserhöhung zum 01.01.2013 mit 3,9 Prozent im Schnitt trotz der schwierigen Begleitumstände keineswegs eine überproportionale Anhebung in den letzten Jahren ist. Die letzten Anpassungen im Überblick:
1.1.2005 + 4,5%
1.1.2006 + 3,4%
1.8.2006 + 4,9 %
1.8.2007 + 3,9 %
1.8.2008 + 5,5%
1.8.2009 + 3,4%
1.1.2011 + 3,9%
1.1.2012 + 3,9%

Wir hoffen Ihnen die Sachlage transparenter gemacht zu haben

Meine Rückfrage am 24.07.2012

sie erwähnen Personalaufwendungen, Energie- und Materialkosten, sowie Investitionen. Handelt sich bei den erwähnten rund 30 Millionen Euro um die Gesamtsumme, welche durch die Preiserhöhung zustande kommt. Oder anders gesagt, wieviel Prozent der 3,9 Prozent betrifft dies jeweils und was ist mit dem Rest.

Meine Erinnerung am 05.09.2012

Obwohl mehr als ein Monat vergangen ist habe ich noch immer nicht die gewünschte Information nach IFG.

Antwort des VRR vom 07.09.2012:


Die anfallenden Kosten sind kein Teil der Preisanpassung. Fakt ist lediglich, dass entsprechende Kosten und Ausgaben vorliegen und kompensiert werden müssen damit die städtischen Haushalte in ihrer Funktion als Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im neuen Rhein – Ruhr – Wupper – Niederrhein – Gebiet entlastet werden.
Dazu ist eine Anpassung der Tarife erforderlich, da die Kunden angemessen an der Finanzierung des Angebotes beteiligt werden müssen. Getrennt von den zu kompensierenden Kosten wird daher kalkuliert (auch im Hinblick auf die Absatzzahlen) in weit der Preis der einzelnen Tickets verändert werden kann.

Meine erneute Rückfrage am 09.09.2012:

Das ist leider immer noch nicht die Antwort

Ich wollte wissen welcher Anteil der 3,9 % für was drauf geht. Am sinnvollsten wäre hier natürlich für einen einfach Überblick die Angaben entweder in Bruchteilen von 3,9 % zu machen oder als Angaben von 100 %, wobei diese 100 % dann 3,9 Prozent entsprechen.

Einzelzahlen, wie in der Antwort vom 20.07. sind wenig hilfreich, solange nicht die Gesamtsumme bekannt ist.

Antwort VRR vom 12.09.2012:

Bei den Preismaßnahmen wird grundsätzlich immer vom gewichteten Mittel
gesprochen. Das bedeutet, es fließt nicht nur die prozentuale Steigerung eines jeden Tickets mit in die Berechnung, sondern auch der Absatz, also wie viele Tickets davon verkauft werden.
Als Beispiel: wir erhöhen das EinzelTicket um 2 % und das TagesTicket um 6 %.
Betrachtet man nun nur die prozentualen Erhöhungen ergibt sich eine durchschnittliche Preiserhöhung von 6+2= 8 durch 2 Tickets= 4 %.
Kommt aber noch die Komponente Absatz hinzu, sieht es etwas anders aus: vom
EinzelTicket werden z.B. 1.000.000 Tickets verkauft und vom TagesTicket 10.000.
Die 2%tige Preisanpassung wirkt also demnach beim EinzelTicket auf 1.000.000 Tickets und die 6%tige Preisanpassung beim TagesTicket nur auf 10.000 Tickets, die gewichtete und finale Preisanpassung würde demnach bei ca. 2.1 % liegen. Wären die Verkaufszahlen genau anders herum, dass also von den EinzelTickets nur 10.000 verkauft würden und vom TagesTicket 1.000.000, wäre das gew. Mittel ca. 5,9% usw.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Information die Sachlage etwas veranschaulicht zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.

Meine erneute Rückfrage am 18.09.2012:

Sie haben noch immer nicht meine Frage nach dem IFG beantwortet.
Ich will wie gesagt wissen, aus welchen Komponenten sich die 3,9 % zusammensetzen. Also wieviel für Energie, wieviel für Löhne und wofür der Rest drauf geht. Was ich auch weiter unten geschrieben habe.

Antwort des VRR vom 19.09.2012


Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, sind Lohn- oder Energiekosten nicht
Bestandsteil der 3,9%igen-Tarifanpassung der VRR-Tickets. Diese (fixen) Kosten liegen nun einmal faktisch vor und müssen kompensiert werden. Dies geschieht teilweise durch die Ticketeinnahmen. Daher werden die Ticketeinnahmen, gesondert kalkuliert mit einer durchschnittlichen Erhöhung um 3,9 %, zum 1. Januar 2013 entsprechend angepasst.

Meine erneute Rückfrage mit etwas Verzögerung am 30.09.2012:


Also was sie da schreiben, ist der totale Widerspruch. Sie sagen Lohn und Energiekosten sind kein Teil der 3,9 % und trotzdem sollen diese durch eine Preiserhöhung von 3,9 % abgefangen werden?

Irgendwie ist dies nicht plausibel und gesagt wurde es auch nicht.

Ich habe den Eindruck sie schreiben mit voller Absicht an der Sache vorbei in der Hoffnung ich würde aufgeben. Diese Hoffnung trügt.

Endlich die ersehnte Auskunft am 04.10.2012:


Wir bedauern die irreführenden Informationen in unserer vorangegangenen Antwort und entschuldigen uns hierfür auch aufrichtig. Folgende Informationen können wir Ihnen zu der Thematik mitteilen.

Die Tarifanpassung zum 1.1.2013 beträgt 3,9 % bei ca. 1 Mrd. EUR Umsatz. Durch Preiselastizität beträgt die erwartete Mehreinnahme dadurch 31,2 Mio. EUR.

Davon betragen:
– ca. 5 Mio EUR für Energiekostensteigerung – ergibt 16% der 3,9%tigen Preisanpassung,
– ca. 18 Mio EUR für Personalkostensteigerung – ergibt 58% der 3,9%tigen Preisanpassung und
– ca. 5,9 Mio EUR für Investitionen – ergibt 19% der 3,9%tigen Preisanpassung.
Es bleibt ein Rest von ca. 2,3 Mio EUR für die Entlastung der von den Kommunen und Aufgabenträgern zu leistenden Ausgleiche für gemeinwirtschaftliche Leistung (ehemals Defizitausgleich).
Was davon übrig bleibt ist kein Gewinn, da die Ticketeinnahmen aus den Verkaufspreisen nur maximal 50% des Aufwands für die Dienstleistung ÖPNV decken.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen nun abschließend weitergeholfen zu haben …

(Anmerkung: Ich habe mir die Freiheit genommen in der Korrespondenz Rechtschreib- und Grammatikfehler für eine bessere Lesbarkeit zu verbessern.)

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4 Responses to IFG vs. VRR

  1. Edward Steinton sagt:

    Am 24. und 25. Mai 2012 war Duisburg Veranstalter der 126. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Städtetages. Vertreter aus ganz Deutschland unterhielten sich zum Beispiel über die Themen „Hospitality und Strafrecht im Sport“ und „Erfahrungen von Organisationen mit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses“.

    Reinhold Spaniel ist Beigeordneter der Stadt Duisburg für den Bereich Sport. Im Deutschen Städtetag ist er der Vorsitzende des Sportausschusses.

    Ich hätte eine Bitte an die PIRATEN. Die obengenannte Unterhaltung ist eine freiwillige Ausgabe der Stadt Duisburg. Hier wird Geld ausgegeben, dass zum Betrieb des Kombibad Homberg fehlt.

    Für Transparenz sorgt, wenn die PIRATEN die Einladung, das Tagungsprogramm und die Kostenaufstellung der Veranstaltung per IFG NRW anforderten.

    • ulrics sagt:

      Ich habe das mal an die Piraten als Allgemeinheit weitergeleitet.

    • Tenrix sagt:

      Ersatzweise vorstellbar wäre eine IFG-Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf: „Bitte senden Sie mir das Genehmigungsschreiben für diese freiwillige Leistung des Stadt Duisburg.“

      • Tenrix sagt:

        .. oder besser noch: IFG im Doppellauf.
        Zuerst an die Stadt Duisburg und 3½ Wochen später an die Reg.-Präs. abgedrücken – mit Bezugnahme auf die IFG-Anfrage an die Stadt, mit der Chance vier Tage später Säumigkeit nachzumelden.

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