Was sich wie eine Frage des Riddler aus dem Batman-Universum anhört ist eine nur all zu ernste Frage.
Neulich beschwerte ich mich über Werbemüll von der Deutsche Telekom Medien GmbH (DeTeMedien). In einem Schreiben der Telekom wurde mir nun mitgeteilt, dass es sich bei der Werbung gar nicht um Werbung handeln würde, sondern um eine Information bzw. Abholkarte für die gelben Seiten und das Telefonbuch. Nur, dass niemand diese Karte kontrolliert, beim Abholen der Telefonbücher, wenn mensch denn noch tote Bäume holt.
Auch der Hinweis, dass es nach UWG gar keine Werbung sei, fand ich seltsam, steht in dem Gesetz, doch gar keine Definition von Werbung.
Werbung ist überaus vielfältig definiert aber ein hat alle Werbung gmeinsam. Sie soll einen Zweck erfüllen und dazu eine Information transportieren. Das ist für mich Werbung und da sie unerwünscht ist, handelt es sich per Definition um Spam (Briefkastenspam). Um es mit Kalle Lasn zu sagen, ist „Werbung unter den geistigen Verschmutzungen die verbreiteste und giftigste.“
Im Zweifelsfall werde ich wohl mal wieder zum Anwalt müssen und dann auch zugleich Auskunft über den Zusteller fordern, den die Telekom mir immer noch nicht genannt hat.
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