Im Bundesbodenschutzgesetz ist Begriff Altlasten definiert.
Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind
1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte),
durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Warum erwähne ich hier Radioaktivität?
Ganz einfach. In der Stadt Duisburg gibt es einen Teil der GNS mitten in einem Wohngebiet. Dort wird Atommüll hin- und her transportiert, sowie verarbeitet. Die Stadt Duisburg hat sogar einer Erweiterung zugestimmt.
Angesiedelt ist die GNS in den ehemaligen Rheinstahlhallen in Wanheim-Angerhausen.
Die Frage, die sich jeder wohl stellen dürfte ist wie hängt nun beides zusammen.
Duisburg war Jahrzehnte lang Industriestandort auch schon vor dem 2. Weltkrieg. Demnach wurde Duisburg auch entsprechend bombardiert.
Beim Wiederaufbau wurde nicht unbedingt so genau gesucht. Wer weiß schon was noch im Boden lauert.
Wenn ich mir hier so die Sperrungen Bombenentschärfungen n letzter Zeit ansehe ist da einiges möglich.
Und wer weiß schon genau wie es mit Bomben aus dem 2. Weltkrieg unter AKW aussieht. Wurde damals ausreichend danach gesucht? Mir fällt da zum Beispiel das Pannen-AKW Krümmel ein, welches auf einem ehemaligen Munitionsfabrikgelände gebaut wurde. Da dürfte selbstverständlichen neben Altlasten auch eine Menge für den Räumdienst liegen.
Es ist nun genau ein Jahr her, seit die Katastrophe von Fukushima begann.