Vielfach wird behauptet, dass Künstler nichts verdienen könnten, wenn sie ihre Sachen kostenlos ins Internet stellen.
Bei BookRix habe ich im Moment ein interessantes Experiment am Laufen. Ich habe dort drei Bücher eingestellt. Bei zweien dieser Bücher ist der komplette Inhalt als Leseprobe zu sehen. Bei dem anderen sind es nur wenige Seiten. Parallel dazu sind alle drei Bücher als E-Book herunterladbar.
Ich muss dazu sagen, dass es momentan noch eine Testphase ist, weswegen die Ergebnisse sich im Laufe der Zeit noch ändern können. Momentan ist es aber so, dass alle drei Bücher etwa gleich oft gekauft wurden.
Natürlich muss man sich vor dem Verkauf von Büchern beim Finanzamt anmelden. Wichtig ist, dass man als freier Künstler (freier Beruf) keine Gewerbe anmelden muss. Man Finanzamt kann man sich entsprechend der Kleinunternehmerregelung registrieren.
Eine nicht mehr ganz aktuelle Zusammenstellung von Publikationsseiten mit oder ohne Verdienstmöglichkeit findet sich hier.
Besonders für Neulinge würde ich empfehlen erst einmal ein Werk ohne Verkauf einzustellen und zu sehen wie die Reaktionen der Leute darauf ist. Sinnvoll ist auch ein oder mehrere Betareader drüber schauen zu lasssen. Der Betareader ist jemand, der den Text durchliest und Fehler und ähnliches anmerkt. Dabei ist es wichtig diese Kritik nicht persönlich zu nehmen. Sie gibt die Eindrücke der Leser wieder und ist hilfreich Schwachstellen der Geschichte zu finden und diese zu verbessern.
Ein Manko ist die Verwendung von Paypal und ähnlichen Einrichtungen für den Transfer der Geld. Erstens muss man einen Account dort haben und zweitens sind bestimmte Geldtransfers auch mit Kosten verbunden. Die Gesamtzahlungen pro Jahr sind limitiert und Paypal kann jederzeit weitere Daten anfordern. Desweiteren sind die Datenschutzbestimmungen etwas seltsam und ein Einblick kostet sogar etwas. Und natürlich braucht man bei Paypal Zeit, denn eine Überweisung braucht etwa eine Woche bis sie auf dem Paypal-Konto drauf ist.
Zum Thema geschäftliche Benutzung von privaten Rechner sei noch angemerkt:
Nicht ausschließlich privat genutzte neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind gemäß § 5 Abs. 3 RGebStV als Zweitgeräte von der Rundfunkgebührenpflicht befreit, wenn deren Inhaber ein anderes (herkömmliches) Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind. Das gilt unabhängig davon, ob das Erstgerät zu privaten oder zu nicht privaten Zwecken genutzt wird.
Sprich ist man angemeldet bei der GEZ braucht man nichts extra zu zahlen, wenn der Rechner und ähnliches auch privat genutzt wird.