#Duisburg: Querspange Erwiderung der Stadt – #Duisport #Fahrrad

Leider komme ich erst jetzt dazu die Erwiderungen der Stadt Duisburg zu meiner Einwendung bei der Querspange aufzubereiten. Andererseits hat sich die Stadt ja auch über ein Jahr Zeit gelassen.

Da die Antwort nicht digital erfolgte, nachfolgend nur einige wesentliche Auszüge kommentiert.

Sehr oft stand:
„Der Stellungnahme wird nicht gefolgt.“
was heißt, dass die Stadt viel Text schreibt um zu Begründen, warum man etwas nicht tun will. So hatte ich fehlende Angaben zum Fuß- und Radverkehr bemängelt. Die Stadt erwiderte hier, dass man die Daten erhobene habe, aber:
„Eine detaillierte Prognose zu der voraussichtlichen Zahl der Radfahrende und der Gehenden im Plangebiet war – anders als bei den Kraftfahrzeugen – für die Zwecke der Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich; die geplanten Geh- und Radwege sind für die zu erwartenden, vergleichsweise kleinen Zahlen von Radfahrenden und Gehenden hinreichend dimensioniert und entsprechen den aktuell gesetzlich geltenden technischen Regelwerken.“
Man verweist dabei im weiteren Text u. a. auf die total veralteten ERA (ohne Angabe der Jahreszahl). Wie will man ohne Prognose wissen, welche Anzahl von Radfahrenden und Gehende zu erwarten ist? Irgendwie ist die Argumentation ziemlich unlogisch. Das wirkt als hätte man hier nicht fundiert entschieden und abgewogen, sondern ist einfach nach Bauchgefühl gegangen. Das erklärt natürlich dann warum so viele noch relativ neuen Routen so schlecht gemacht sind.

Witzig ist im Zusammenhang mit dem Neubau A59, dass die Stadt Duisburg bei der Querspange gegen eine Tunnellösung votiert, wegen der enormen Kosten. Seltsamerweise also genau das Argument, was die Stadt bei der A59 nicht gelten lassen will. Ist ein wenig seltsam.

Angeblich habe man auch die Klimaauswirkungen geprüft, was natürlich nicht stimmt, da Versiegelung immer Auswirkungen hat und man diese bezogen auf die Ressourcen usw. nicht betrachtet hat.

Angeblich will man auch an einigen Stellen LKW-Verbote aufstellen. Bin mal gespannt, was die Schilder dann wirklich bringen ohne dauerhafte Überwachung.

Bei den Radverkehrsanlage verweist man immer wieder auf die aktuell gültigen Regelwerke, die rein gar nichts mit der heutigen Realität und der StVO zu tun haben. Zudem ist für die Verwaltung die VwV-StVO maßgeblich, die allerdings der Stadt Duisburg unbekannt ist.

Der Verkehrssicherheit wird natürlich nicht Rechnung getragen:
„Die Zufahrt zu der Fläche auf der Westseite des Hövelmann GmbH-Geländes wurde mit gesonderter Ein- und Ausfahrt und einer Verkehrsinsel so geplant, dass Risiken für Gehende und Radfahrer minimiert werden. Noch weiter gehende bauliche Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.“
Nur Menschen die selten bis gar nicht Fahrrad fahren können so argumentieren. Eine Verkehrsinsel unterbricht den Radverkehrsfluss erheblich, da man anhalten muss und wenn die Verkehrsinsel klein ist, muss man sogar absteigen und schieben. Die Hauptgefährdung geht von LKW aus, die nach Rechts mit überhöhter Geschwindigkeit abbiegen. Wie dieses Risiko durch eine Verkehrsinsel minimiert wird, erschließt sich mir nicht. Außerdem werden Risiken hier nur minimiert. Weder ist erkennbar, wie stark die Minimierung ist noch welche Risiken toleriert werden. Das ist einfach nur sinnfreies Geschwafel ohne echten Sicherheitsgewinn, da die Gefährdungen wie üblich von der Stadt gar nicht sauber analysiert wurden. Die Behauptung setzt sich ähnlich für die anderen Knotenpunkte fort. An einigen soll es Ampeln geben. Es wird zwar etwas von Unfallrisiko geschrieben, aber eine glaubhafte Analyse fehlt.

Und dann kommt eine Stelle, wo man schön erkennt, wie stark die Stadt Duisburg Radverkehr wertschätzt:
„Der ADFC ist weder eine Behörde noch ein sonstiger Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB und war daher im Verfahren nicht zu beteiligen. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestand auch für den ADFC die Möglichkeit eine Stellungnahme einzureichen.“
Rechtlich scheint dies sogar korrekt zu sein, allerdings behandeln andere Städte den ADFC längst wie einen Träger öffentlicher Belange und nutzen dessen Expertise. In Duisburg scheint man den ADFC nicht so zu betrachten, sondern als Störenfried, der nur die „schöne“ Planung kaputt macht. Eigentlich kann sich Autoschwurbelstadt Duisburg gar nicht besser selbst charakterisieren.

Ebenfalls interessant ist die Behauptung:
„Die Kontrolle der Verkehrsregeln ist nicht Gegenstand des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1240. Sie obliegt insbesondere der Polizei und dem Ordnungsamt und wird von diesen Behörden aus systematisch umgesetzt.“
Die Abbiegegeschwindigkeit und der seitliche Mindestabstand werden m. W. von der Polizei nicht kontrolliert bzw. zumindest nicht systematisch. Arbeitsverweigerung ist in meinen Augen keine systematische Umsetzung. Die Stadt Duisburg lügt hier aus meiner Sicht, wenn sie dies schreibt.

Und auch bei Fahrverboten für LKW behauptet die Stadt Unsinn. Denn sie behauptet, dass Fahrverbote für LKW straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wären, dabei kann ein Fahrverbot im Rahmen des Straßenrechtes durchaus festgelegt werden.

Der von der WHO veröffentlichte Stand der Wissenschaft in Hinblick auf Feinstaub und Stickoxide wird als „Empfehlungen“ diskreditiert.

LKW-Gefahren in Duisburg werden ignoriert

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