Polizei und andere Stelle belehren einen immer wieder zu einer angeblichen Gefährdung durch einen toten Winkel.
Jüngst hat auch die DGUV etwas Neues herausgebracht:
Es ist Tatsache, dass regelmäßig Radfahrende und Gehende mit LKW getötet oder verletzt werden. Wobei dies aus meiner Sicht vielfach auf Fehlverhalten am Steuer zurückzuführen sein dürfte.
In den Fällen, wo es nicht auf Fehlverhalten am Steuer zurückzuführen ist, wäre aus meiner Sicht zu klären, wie es sein kann, dass LKW, welche gefährlich technische Mängel aufweisen noch immer eine Zulassung haben. Und LKW, die aus technischen Gründen einen gefährlichen Mangel haben, dürften keine Zulassung mehr haben oder nachgerüstet werden müssen. Das wäre auch das korrekte Vorgehen aus Sicht des Arbeitsschutzes, da an der Gefahrenquelle angesetzt werden muss und nicht mit Unterweisung der potentiellen Opfer.
Deshalb stellt sich mir auch die Frage:
Warum haben LKW mit „Toten Winkel“ überhaupt noch eine Zulassung?
Rein technisch muss kein LKW einen Toten Winkel haben. Es gibt ausreichend Spiegel und Kameras. Die Frage ist also warum wird das nicht durchgesetzt oder gefährliche Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen?
Natürlich könnte im Sinne der Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes auch organisatorisch an die Sache herangegangen werden. Das heißt eine möglichste gute Trennung und LKW-Verkehr so gut es geht aus den Städten zu verbannen. Etwa Transitverkehr auf wenige Hauptstraßen beschränken.
Aber statt an der Gefahrenquelle anzusetzen immer nur wieder Belehrungen über den „Toten Winkel“. Und das Tempolimit beim Abbiegen nach Rechts wird auch nicht kontrolliert. Wäre also schön, wenn das KBA endlich mal den Aufgaben nach § 5 FZV nachkommen würde.
