#Duisburg: Arbeitsverweigerung bei GO § 24 – #Rumeln #Fahrrad #LKW #Logport #Duisport

Heute soll es in der BV Rheinhausen auch um Drucksache 26-0180: „Eingabe nach § 24 GO vom 12.März 2025, hier: Parkverbot für LKW in den PKW-Parkbuchten auf der Rathausallee“ gehen.

In der Drucksache vom 10.02.2026 sieht man die fast schon übliche Totalverweigerung der Verwaltung etwas gegen Missstände zu unternehmen. Obwohl in der Drucksache klar Beweise geliefert werden, dass abgestellte LKW zumindest den Radverkehr behindern und gefährden, will man nichts unternehmen und geht gar nicht auf den GO § 24 ein. Darin geht des um Radwege und andere kommunale Infrastruktur, welche durch LKW-Verkehr beschädigt werden. Die Schäden sind auch exemplarisch dokumentiert.

In dem Antwortentwurf steht:
„Gem. § 45 Abs. 9 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.“
Was natürlich für die Stadt Duisburg eine extrem absurde Argumentation ist, denn die Stadt ordnet selbst ständig rechtswidrig Verkehrszeichen an. Entweder weil diese völlig falsch sind, weil die falsch aufgestellt werden oder es an einer Begründung mangelt. Und LKWs, die teilweise auf Radwegen abgestellt wurden wären für mich ein ausreichender Grund.

Als Begründugn wird auch angeführt:
„Eine Nachfrage bei den dortigen Revierkräften hat allerdings ergeben, dass auf der Rathausallee bisher kaum regelwidrig abgestellte LKW festgestellt werden konnten.“
Allerdings sagt man natürlich nicht, wie oft die dort überhaupt kontrollieren und kaum ist keine wirkliche Quantifizierung. Natürlich hätte die Person, welche die Petition eingereicht hat hier mehr Belege mit Zeiten anführen können.

Die Behauptung der Stadt:
„Auch Beobachtungen der Verkehrsbehörde konnten die Schilderungen des Petenten nicht bestätigen – die auf der Rathausallee parkenden LKW standen regelkonform. Hierdurch bestand weder das Risiko einer Schädigung an der Bausubstanz noch eine Gefährdung für den Radverkehr.“
ist aus meiner Sicht unwahr, denn die Gefährdung durch Dooring bei LKW-Türen besteht natürlich selbst bei nichtrechtswidrigen Parken in der Parkbucht, da LKW-Türen deutlich länger sind und der Sicherheitsstreifen von einem halben Meter mit Sicherheit nicht ausreichen dürfte.

Das man die Schäden nicht sehen will, die schon vorhanden sind und auch die zukünftigen Schäden, die man ja von Logport kennt, zeigt sehr gut, wie die Stadt Duisburg Steuergelder verbrennt.

Beispiel aus dem Logport I:
Von LKW-Fahrenden zerstörte Baumscheibe im Logport Duisburg Rheinhausen

Ganz nebenbei, stellt die Stadt Duisburg die Anhänge des Antrags ohne die Nummernschilder unkenntlich zu machen ins Netz. Scheinbar sieht die Stadt Duisburg das genau wie ich, dass Nummernschilder keine personenbezogenen Daten sind. Das Nummernschild ist allenfalls halterbezogen und da nie klar ist, ob wirklich der Halter am Steuer saß, ist aus meiner Sicht der Datensatz ausreichend pseudoanonymisiert. Sodass nicht Person, Ort und Nummernschild eine definitive Einheit bilden. Wobei das nicht wirklich mutig von der Stadt Duisburg ist, denn das LDI kann gegen staatliche Stellen keine Bußgelder verhängen.

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