#NRZ: Grottenschlechter Dooringartikel – #Motonormativity #Fahrrad #Dooring #Duisburg

Von einigen Tagen wurde Wanda Perdelwitz von einem Beifahrer mit der Autotür getötet. Verharmlosend bezeichnet man dies als „Dooringunfall“. In dem Artikel in der NRZ von Samstag wurde sowohl auf die Tötung eingegangen, wie auch auf Dooring, allerdings war der Artikel völlig unzureichend.

Man frag sich: Warum werden die Fakten nicht richtig wiedergegeben? Wanda Perdelwitz wurde von dem Beifahrer mit einer Autotür getötet. Nicht der Zusammenstoß war ursächlich für das Ableben, sondern die Handlung des Beifahrers. Der Rest liegt innerhalb der Kausalkette. Aber so etwas schreibt man nicht in Artikeln, dann handeln ja oft auch die Objekte, statt der Täter.

Und wieso wird im Artikel „offenbar“ geschrieben? Wenn die Tür nicht in den Fahrradstreifen reingeragt hätte, wäre Frau Perdelwitz jetzt nicht tot. Und warum wird in dem Artikel überhaupt der Fahrradhelm thematisiert? Das Opfer ist nicht an der Tötung durch den Beifahrer schuld. Diese Angabe ist völlig irrelevant, es sei denn man will dem Opfer eine Teilschuld geben.

Gegen Dooring kann man sich überwiegend nicht mit einem Fahrradhelm schützen. Und wenn es in diesem Fall doch gegangen wäre, müsste in einer Obduktion geklärt werden, ob der Helm überhaupt etwas genützt hätte. Da dazu aber nichts im Artikel steht, ist davon auszugehen, dass es nur ein Ablenkungsmanöver ist.

Dass man den Verkehr von hinten beachten müsste ist Bullshit. Wenn Dooring Gefahr besteht, kann man so fahren, dass der Abstand ausreicht, egal wie sehr die Gefährder hinter einem rechtswidrig Hupen, man behindert niemanden. Und in schmalen Straßen dürfen die wegen Mindestabstand eh nicht überholen. An solchen Stellen sieht man dann aber gut, wie wenig Autofahrende allgemein die Verkehrsregeln beherrschen oder beachten.

Und bei versuchtem Totschlag mit einem Bußgeld davonzukommen gibt es scheinbar auch nur im Autoverkehr. Schon bei einer Verletzung durch Dooring ist aus meiner Sicht versuchter Totschlag zu unterstellen, da die Verkehr üblichen Vorsichtsmaßnahmen offensichtlich nicht beachtetet wurden. Dies ist demnach zumindest grob fahrlässig, wenn nicht sogar bedingt vorsätzlich. Der Artikel behauptet aber, dass es einfach nur ein Bußgeld gibt. Damit fördert natürlich auch Dooring, weil die Konsequenzen nicht besonders schlimm erscheinen, solange es keine Toten gibt.

Was natürlich völlig fehlt in dem Artikel ist die Hauptursache für Dooring: Kommunen, welche die Verkehrsregeln nicht kennen oder diese vorsätzlich ignorieren. In Duisburg gibt es etliche nutzungspflichtige Radwege, die direkt durch die Dooringzone führen. Sowohl die Stadt, wie auch die Bezirksregierung Düsseldorf verweigern ihre Arbeit zu machen. Man könne ja klagen, war die Antwort der zuständigen Sachbearbeiterin. Dass man hier vorsätzlich Menschenleben gefährdet, weil Parkplätze wichtiger sind, scheint völlig egal zu sein. Das worauf Kommunen achten müssen fehlt im Artikel völlig. Denn diese tragen oft die Hauptschuld, weil sie Bedingungen schaffen, die überhaupt erst zum Dooring führen.

Typischer nutzungspflichtger Dooringradweg in Duisburg. Schmaler Radweg, Rechts davon direkt abgestellte KFZ, welche zugleich noch den Gehweg einengen.

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