#Fahrrad: Nutzungspflicht von Radwegen wegklagen – #Duisburg #Düsseldorf

Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte und gegen die kann man rechtlich vorgehen. Seien es nun Fahrverbote für Radverkehr oder halt Nutzungspflichten von Radwegen, wenn diese erkennbar rechtswidrig sind. Nachfolgend eine Beschreibung, wie man private ohne Anwalt klagen kann, ich gebe natürlich keine Garantie, dass es immer auch klappt, aber es erhöht die Chancen, wenn man die nachfolgenden Hinweise beachtet.

1. Bei nutzungspflichtigen Radweg gucken, oder die Nutzungspflicht zulässig ist. In der aktuellen VwV-StVO stehen Gründe wann eine Nutzungspflicht angebracht sein soll. Nach dieser Regelung, aber m. W. auch den technischen Regeln muss der Radweg mindestens 1,5 m breit sein, damit dieser nutzungspflichtig sein kann. Ist der Radweg zu schmal, darf keine Nutzungspflicht besteht. Gleiches gilt auch, wenn der Radweg gefährlich ist. Etwa durch Dooring, weil direkt daneben KFZ gelagert werden oder der Zustand schlecht ist. Auch gefährliche Einfahrten von Supermärkten oder Tankstellen können eventuell gegen eine Nutzungspflicht sprechen. Oder wenn der Weg ständig zugeparkt ist.

2. Bei der Kommunalverwaltung per IFG nachfragen wegen der Begründung für die Nutzungspflicht. Nach meiner Erfahrung wird es da keine konkrete Begründung geben. Vermutlich wird nur allgemein behauptet, dass es auf der Fahrbahn zu gefährlich wäre.

3. Für eine Klage gibt es zwei Wege.
a) Man ist frisch vor Ort und erstmalig betroffen, dann kann man innerhalb eines Jahres klagen. Man kann der Stadt vorher aber Gelegenheit zur Stellungnahme geben, vielleicht beseitigt die das Schild auch von sich aus.
b) man beantragt die Beseitigung und bei Ablehnung des Antrages oder Nichtbearbeitung nach 3 Monaten kann man nach VwVfG klagen.
Bei den zuständigen Verwaltungsgerichten gibt es Stellen, die beim Einreichen der Klage unterstützen.
Wichtig ist auf jeden Fall, die eigene Betroffenheit zu dokumentieren. Etwa durch Fotos.
(Ein dritter Weg wäre es natürlich gegen ein Bußgeld vorzugehen, indem man regelmäßig gegen das Schild verstößt, was rechtswidrig ist und sich selbst anzeigt. Allerdings empfiehlt sich dies nur, wenn man wirklich sehr sicher ist.)

4. Da Verkehrszeichen rechtlich Verwaltungsakte sind, ist ein Verwaltungsgericht zuständig. Das heißt man sucht einfach die eigene Stadt und das zuständige Verwaltungsgericht. Die dortige Rechtsberatungsstelle hat bestimmte Öffnungszeiten, wo man dann mit den Unterlagen vorbeigehen kann. Nach meiner Erfahrung reicht eine einfache Ausfertigung.

5. In den Unterlagen sollte der Sachverhalt beschrieben sein und die Gründe warum das Schild nicht zulässig ist. Dazu noch eine Darlegung der Betroffenheit. Man sollte allerdings auch nicht zu viele Seiten schreiben, da die an Gerichten ja viel zu tun haben.

6. Auch wenn es viele Stellen gibt, wo man klagen könnte, sollte man sich auf eine Stelle konzentrieren.

7. Wenn man das Verfahren gewinnt, kann es sein, dass man die Gerichtskosten vorstrecken muss und dann wieder bekommt. Wenn man verliert muss man die Gerichtskosten bezahlen, plus ggf. Kosten der Gegenseite, wobei die Kommunen normalerweise keine Rechtsanwälte engagieren, sodass vermutlich nur eine Bürmaterialpauschale kommt. Ich schätze das könnten so ca. 500 € sein. Auch wegen der möglichen Kosten empfiehlt es sich vorher gut zu recherchieren. Vielleicht auch in Urteile zu schauen oder in der Fahrradgruppe zu fragen. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen und kann helfen.

8. Nach meiner persönlichen Erfahrung begründen die Kommunen nicht gut oder gar nicht. Deswegen könnte die Aussichten recht gut sein. Es liegt aber an einem selbst das schlüssig darzustellen. Es gab auf jeden Fall schon Urteile, wo die Nutzungspflicht weggeklagt wurde. Und wenn die Fahrbahn angeblich zu gefährlich ist, dann müsste die Stadt auch prüfen, ob man diese Gefährdung nicht verringern kann. Und bei Dooringradwegen ist die Lösung sogar noch einfacher, das Lagern von KFZ unterbinden, denn es gibt kein Recht auf Parken. In Düsseldorf kenne ich Radwege, die nur 1 m breit sind und teilweise sogar zugeparkt und zugewachsen. Dort könnte man wahrscheinlich problemlos die Nutzungspflicht wegklagen.

Mit einem ähnlichen Vorgehen kann man auch etwas gegen Fahrverbote, Sperrungen und andere Beschilderungen tun.

Nutzungspflichtiger Dooringradweg in Duisburg

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