Nachdem ich die Baustelle an der Kreuzung Bergheimer Straße / Moerser Straße angeguckt habe irritiert mich daran vieles. Angefangen, warum man das Ganze Vollsperrung, während nach den Angaben Online Rad- und Fußverkehr angeblich nicht wesentlich beeinträchtigt würden. Das heißt es ist keine Vollsperrung, sondern höchstens eine Eindrittelsperrung, zumindest nach den Angaben.
Der Text, den man Online findet, lautet:
„Es kommt zu einer Vollsperrung der Bergheimer Straße in Höhe der Kreuzung Bergheimer Straße/Moerser Straße. Damit während der Vollsperrung ein Abbiegen von der Straße Kreuzacker auf die Moerser Straße möglich ist, wird im Bereich der Einmündung Moerser Straße/Kreuzacker eine mobile Ampel errichtet. Zudem wird die Querungsinsel in Höhe der Einmündung für den Fußgängerverkehr gesperrt. Eine Umleitung über die Moerser Straße und den Kreuzacker wird ausgeschildert. Diese Umleitung wird ebenfalls vom Linienverkehr genutzt.“
Weiterhin steht dort:
Einschränkungen Fußverkehr: Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Fußverkehrs
Einschränkungen Radverkehr: Keine wesentlichen Beeinträchtigung des Radverkehrs
Diese Beschreibung entspricht nicht der Situation vor Ort. Aus Sicht der Moerser Str. steht ein Schild, dass auf der einen Seite den Durchgang für Fußverkehr sperrt. Es liegt also eine wesentlich Beeinträchtigung vor, insbesondere wenn auf der anderen Seite der Baustelle keine Rampe mit einer rollstuhlverträglichen Neigung von kleiner gleich 6 % beidseitig aufgebaut wurde.
Der Radverkehr wird durch Verkehrszeichen 250 vollständig unterbunden. Ich nehme an, dass dies von der anderen Seite nicht anders beschildert ist. Wobei aus der anderen Richtung ist Rad- und Gehweg blockiert, sodass Radverkehr auch praktisch nicht möglich ist. Da zu behaupten, dass es keine Beeinträchtigung gäbe ist unwahr.
Es verwundert mich sehr, dass die Stadt Duisburg dies genehmigt hat, denn die Beschilderung und der Aufbau der Baustelle passt nicht zu der Beschreibung im Verkehrsportal der Stadt Duisburg.
Die Baustelle geht vom 06.01. bis 28.02.25, dass heißt der Schulverkehr zur Gesamtschule und dem Gymnasium wird beeinträchtigt, wenn nicht sogar gefährdet.
Weiterhin fällt auf, dass die Fußverkehrsampel rot zeigt, obwohl es keinerlei Grund gibt, warum der Fußverkehr dort stoppen müsste. Wenn ich dort die Straße queren müsste, würde ich auch bei rot gehen, weil es offensichtlich nichtig ist, was allerdings vielen nicht bewusst sein dürfte, weshalb man damit die Bedeutung von roten Ampeln weiter untergräbt.
Vielleicht war der Begriff Vollsperrung in diesem Fall doch nicht falsch, da nur Fußverkehr noch eingeschränkt durchkommt. Dann müsste man allerdings die Beschreibung anpassen und sollte nicht den Medien unrichtige Angaben übermitteln.


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