#Duisburg: Allgemeinverfügung Waffenverbotszone HBF – #Bahnsinn #NRW #Grundrechte

In dem Versuch Sicherheit vorzutäuschen hat man diverse Bahnhöfe in NRW zu Waffenverbotszonen erklärt. Darunter auch Duisburg HBF. Die Polizeidirektion der Bundespolizei Sankt Augustin zeichnet sich hierfür verantwortlich. Bekanntgemacht wurde dies durch eine an den Bahnhöfen ausgehängte Allgemeinverfügung, die allerdings aus meiner Sicht juristische Schwachstellen hat und demnach die Bewegungsfreiheit unzulässig einschränkt. Die Allgemeinverfügung ist auch im Internet zu finden.

In Duisburg hängt die Allgemeinverfügung im Bahnhof, an einer Stelle, wo man diese leicht übersieht. Zudem ist gar nicht klar, ob man den betroffenen Bereich schon betreten hat bzw. wo dieser genau beginnt.

Da die Allgemeinverfügung für diverse Bahnhöfe gilt ist die Angabe:
„Der Geltungsbereich umfasst im oben genannten Zeitraum, die Gebäudekomplexe der Bahnhöfe inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn/Stadtbahn Bereiche.“
völlig unzureichend. In Duisburg, Düsseldorf und Köln sind die Übergänge nicht klar voneinander abzugrenzen. Zudem ist der Bahnhofsvorplatz kein Gebäude und demnach würde diese Allgemeinverfügung dort nicht gelten, selbst wenn es sich hier um Bahngelände handelt. Das heißt hier besteht schon erheblicher Mangel, der nicht einfach geheilt werden kann.

Richtig suspekt wird es aber bei der Begründung
„Begründung:
Die Begründung dieser Allgemeinverfügung kann in allen Dienststellen der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden (§ 41 Abs. 3 Satz 2 und Absatz 4 VwVfG)“

Man macht die Allgemeinverfügung im Internet bekannt, aber die Begründung ist so geheim, dass man erst persönlich vorbeikommen muss, um sich diese anzusehen? Dies ist völlig unverständlich. Besonders seriös erscheint mir dieses Vorgehen nicht. Es erhöht auch nicht gerade das Vertrauen in Behörden, wenn die Begründung verschwiegen wird. Zumal man weder sofort klagen könnte noch einen Widerspruch umfassend formulieren kann, wenn man die Begründung nicht kennt. Dies erweckt den Verdacht, dass die Begründung absichtlich zurückgehalten wird, damit die Bevölkerung nicht einfach prüfen kann, ob die Rechte unzulässig eingeschränkt werden. Zumal man sich bei der Einsicht in die Begründung sicherlich auch noch erfassen lassen muss.
Dies mag vielleicht bei Genehmigungen für irgendwelche Firmen zulässig sein, damit diese nicht einfach unbegrenzt für alle zugänglich sind, aber ganz sicher nicht bei derartig hoheitlichen Angelegenheiten.

Zudem ist der Aushang in einer Ecke im Bahnhofsgebäude keine ortsübliche Bekanntmachung. Im Amtsblatt der Stadt Duisburg konnte ich nichts finden und kann mich hier auch an keine Veröffentlichung entsinnen.

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3 Responses to #Duisburg: Allgemeinverfügung Waffenverbotszone HBF – #Bahnsinn #NRW #Grundrechte

  1. Andreas Frommhold sagt:

    Inwiefern wird durch eine Waffenverbotszone die Bewegungsfreiheit eingeschränkt? Weil ich mich bewaffnet nicht mehr frei bewegen darf?

    • ulrics sagt:

      Nein, weil man einfach so angehalten und durchsucht werden darf. Völlig unabhängig davon, ob man etwas dabei hat oder nicht. Sprich u. U. verpasst man sogar den Zug. So etwas braucht eine saubere Rechtsgrundlage und eine öffentlich einsehbare Begründung.

  2. Pingback: #Duisburg: Schlechte Begründung für Waffenverbotszone – #Bahnsinn #Freiheit #Grundrechte #Fahrrad | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

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