Das Landesinnenministerium kommt mit den üblichen Ausreden daher und verweigert eine adäquate Kontrolle.
So wird behauptet, dass bestimmten Situationen bereits durch Schildern begegnet würde und Tempo 30 an Schulen ausreichen würde. Und das, obwohl die Polizei regelmäßig auf helle Kleidung usw. hinweist, damit man frühzeitig gesehen wird. Den Umkehrschluss, dass wenn die Personen nicht rechtzeitig gesehen werden, die Geschwindigkeit definitiv zu hoch ist, erkennt man im Innenministerium scheinbar nicht.
Das von mir genannte Beispiel wurde auch weggeschwurbelt, obwohl das Bußgeld für Überschreitungen nach Höhe der Überschreitung gestaffelt ist.
Man behauptet, dass kein weitere Erhebungs- und Regelungsbedarf bestünde, obwohl die mitunter massiven Überschreitungen, etwa bei glatter Fahrbahn tödlich enden können. Natürlich will man keinen klaren Katalog, der sagt unter welchen Bedingungen, welche angepasste Geschwindigkeit gilt, denn dann könnte man dies ja kontrollieren und „der Verkehr“ würde „ausgebremst“. Man sieht deutlich wie gering Menschenleben im Verkehr gesehen werden und wie hoch die egoistische Raserei.
