Am 22.08. soll die BV-Rheinhausen über einen Antwortentwurf zur meinem GO § 24 Antrag bzgl. u. a. Jägerstraße und Flutweg entscheiden. Ich befürchte alle in der BV werden einfach abnicken ohne Widerspruch. Insbesondere von SPD und CDU, die ja der Verwaltung hörig zu sein scheint, erwartet ich nichts als Zustimmung.
Im September soll dann noch der Verkehrsausschuss Kenntnis von der Drucksache nehmen. Das sind dann quasi 3,5 Jahre. Offizielle Ausrede hier der Umfang meines Antrages, dabei war dies nur eine Auflistung der Defizite. Die Antwort hat nur magere 6 Seiten. Eigentlicher Inhalt umfasst gerade einmal gut 3 Seiten. Der Antwortentwurf ist schon jetzt einsehen in DS 24-0698.
Man redet sich bei der Breite von Fahrzeugen damit raus, dass man nicht für seltene Maximalfahrzeuge planen könne, obwohl Fahrzeuge belegbar immer breiter werden und man einen veralteten Stand heranzieht.
Weiterhin wird behauptet, dass ein sicherer Betrieb möglich wäre. Wie Polizei und Verwaltung bei allen Defiziten darauf kommt wird nicht ausgeführt, sondern einfach behauptet. Ist also vermutlich kein knallhartes Fakt, sondern eine unfundierte Annahme.
Besonders armselig ist die Aussage:
„Bei Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an diese Normen halten, handelt es sich schlichtweg um ein Fehlverhalten, welches nicht als Planungsgrundlage angesetzt werden kann. Es handelt es sich dabei um ein ordnungsrechtliches Problem, das bedauerlicher Weise nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort geahndet werden kann.“
Man will also keine fehlerverzeihende Infrastruktur bzw. Rahmenbedingungen, sondern lieber tote Kinder. Dies ist zudem ein Verstoß gegen die VwV-StVO, aber Recht und Gesetz interessiert die Stadt Duisburg nur marginal:
„Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Man verschwendet lieber Zeit mit Details, anstatt das große Ganze zu verinnerlichen.
Eine glatte Lüge ist dann:
„Der Flutweg ist eine uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße, sowie Bestandteil des Vorbehaltsnetzes der Stadt Duisburg. Weil über das Vorbehaltsnetz alle notwendigen Verkehre zügig abgewickelt werden sollen und das Straßennetz zudem Haupteinsatzstrecke des ÖPNV und der Rettungsdienste ist, gilt auf ihnen mindestens 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit.“
Wenn man in das Grunddokument für das Vorbehaltsnetz schaut, stellt man fest, dass der Flutweg nur wegen dem ÖPNV überhaupt im Vorbehaltsnetz drin steht. Das ist der einzige Grund der bei der Einrichtung damals zählte. Scheinbar hat man die angeblich lange Zeit nicht mit einer sorgfältigen Recherche verbracht.
Der nächste Unsinn, den die Stadt schreibt:
„Da die beiden Straßen parallel zueinander verlaufen, führt eine Entlastung der einen Straße zwangsläufig zu einer Mehrbelastung der jeweils anderen Straße. Daher resultiert allein daraus, dass es ausgeschlossen ist, alleinig den Flutweg für den Lkw-Verkehr zu sperren.“
Deshalb habe ich ja auch eine Sperrung für Flutweg und Jägerstraße beantragt für LKW-Durchgangsverkehre. Hat man den Entwurf etwa unter Drogeneinfluss geschrieben?
Bei
„Dass die Sperrung der Lindenallee für den Lkw-Verkehr ausreichend sei, um die Wohnbereiche vom Lkw-Verkehr zu befreien, kann aus fachlicher Sicht nicht bestätigt werden.“
muss ich nach heutigem Stand leider zustimmen. Damals, als ich meinen Antrag einreichte, hatte man ja noch nicht den Schwachsinn am Töppersee (Borgschenweg) genehmigt. Wobei dort natürlich keine brauchbare fachliche Prüfung stattfand. Das in der Drucksache dann erwähnte „LKW-Vorrangroutennetz der Stadt Duisburg“ wurde nicht verbindlich von der Stadt beschlossen, sondern ist nur eine Empfehlung, also bindet es eigentlich auch nicht die Verwaltung. Deshalb einen ganzen Absatz in den Antwortentwurf zu schreiben, ist nur Füllmaterial ohne Wert. Zudem wird die Stadt durch fehlende LKW-Fahrverbote gerade nicht der Dualität als Logistikstandort und Wohnort gerecht. Schließlich fahren LKW absichtlich durch Jägerstraße und Flutweg, obwohl es eine vorgesehen Route gibt.
Dass die Lindenallee auch Schulweg ist, wird im Antwortschreiben natürlich nicht erwähnt. Auch auf die zahlreichen Gefährdung und rechtlichen Rahmenbedingungen wird nicht eingegangen. Offensichtlich wollte man sich nicht die Mühe machen etwas zu widerlegen zu versuchen, was man nicht widerlegen kann. Also hat man quasi nur aufgepeppte Meinungsäußerungen zusammengeschrieben.
Bizarr wird es bei der Thematik Luftreinhaltung:
„Zusammenfassend betrachtet, liegen aus Sicht der Luftreinhaltung und aktueller Grenzwerte keine konkreten Hinweise für die Notwendigkeit von Verkehrsbeschränkungen vor.“
Vorher führt man aus, dass kein Daten vorliegen, schon gar nicht für UFP (PM0,1), aber trotzdem sieht man keine Notwendigkeit zu handeln? Eine gewagte Aussage. Wenn man keine Messwerte hat, muss man für diese sorgen. Und die Behauptung zur WHO und UFP ist unwahr, denn es gibt durchaus Vorgaben für den Umgang mit UFP im Zusammenhang mit den „neuen“ Empfehlungen der WHO die derzeit partiell in EU-Recht übernommen werden.
Und der letzte Absatz trieft dann nur so vor Ironie:
„Ich bedauere, Ihnen nicht das erhoffte Ergebnis mitteilen zu können, hoffe jedoch, dass meine Ausführungen zu einem besseren Verständnis für die getroffene Entscheidung beigetragen haben.“
Welche Ausführungen? Der Antwortentwurf ist quasi das gleiche Geschwurbel, dass die Stadt ständig unfundiert behauptet. Natürlich ist es nett und fundiert klingend geschrieben, wenn man aber nüchtern die Fakten betrachtet steht da einiges unwahres drin und einiges, was man sich auch hätte sparen können. Konkret auf die Defizite eingegangen wird nicht und auch nicht begründet, warum man nicht Jägerstraße und Flutweg sperren kann. Aber dafür gibt es ja auch keinen Grund, außer das SPD und CDU weiterhin LKW-Durchgangsverkehre wollen und nicht willig oder kompetent sind die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dabei wäre es so simpel.