Vor einiger Zeit hat der Petitionsausschuss des Landtages behauptet:
„Das Parken ist daher in der Regel ohnehin nicht entgeltfrei.“
Wenn man so eine Behauptung äußert sollte man natürlich sehr sicher in der Sache sein. Da der Petitionsausschuss leider nicht dem UIG/IFG zu unterliegen scheint, habe ich mich an Verkehrsministerium gewandt, um hier mal an Zahlen zu kommen, da mich die Antwort verwundert hat. Eine Einschränkung auf bestimmt Bereiche war bei der Antwort des Petitionsausschuss nicht gegeben.
Es hat leider länger gedauert, bis ich eine Antwort bekam. Es wurde geäußert:
„dass die Zuständigkeit für die Festlegung der Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen den Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden gemäß § 4 Satz 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung i. V. m. § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 Straßenverkehrsgesetz übertragen worden ist. In diesem Rahmen obliegt es den Gemeinden, selbst zu entscheiden, welche Parkplätze mit Gebühren belegt werden und welche nicht.“
Dies ist natürlich erst einmal die Rechtsgrundlage, dass die Gemeinden hier den Ton angeben. Dies ist auch soweit okay und nachvollziehbar. Was dann allerdings verwundert ist der zweite Teil der Antwort:
„Angesichts dieser Delegation auf die unterste Verwaltungsebene liegt der Landesregierung eine Auflistung der Parkgebühren in den nordrhein-westfälischen Kommunen nicht vor. Insofern kann die Landesregierung auch keine belastbaren Angaben machen, wie hoch der Anteil der gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in den nordrhein-westfälischen Innenstädten ist.“
Dabei ging meiner Frage nicht nur um Innenstädte, sondern allgemein. Aber vermutlich musste man diese Einschränkung machen, um den Petitionsausschuss nicht schlecht dastehen zu lassen. Denn schließlich wäre damit belegt, dass der Petitionsausschuss nicht die Wahrheit geschrieben hat. Das hätte mich auch vor der Antwort schon sehr gewundert. Weil nur kleine Teile der Stadtfläche überhaupt gebührenpflichtig sind. Aber im Gegensatz zum Petitionsausschuss behaupte ich halt nicht einfach etwas, sondern recherchiere Fakten. Und Fakt ist, dass die Parkfläche gar nicht genau bekannt ist, um eine Aussage zu machen, welche Anteil der Parkplätzen kostenpflichtig ist, wobei diverse Stellen belegen, dass die Preise für die Lagerung von KFZ viel zu billig sind. Aber wegen der Motonormativity lehnt man natürlich alles ab, was der AUTOkratie zuwider laufen würde.
Ich finde das für die Demokratie sehr bedenklich, wenn man mit unsauberen Begründungen etwas ablehnt. Zumal das unter Schwarz-Grün war, man also eigentlich von zumindest etwas Verkehrswende ausgehen sollte.
