#Duisburg: Polizei verklagen? Geht das? – #Radvolution

Sowohl bei der Abbiegegeschwindigkeit von LKW, wie auch dem Seitenabstand zwischen Gehenden/Radfahrend und KFZ wird nach meiner Kenntnis in Duisburg nicht kontrolliert. Als Ausrede wird hier behauptet, dass dies nicht Rechtssicher ginge. Zugleich ist aber zumindest beim Seitenabstand aber immer wieder zu lesen, dass andere Polizeidienststellen bereits kontrollieren. Mag sein, dass der aufwand höher ist, aber machbar ist es sowohl beim Abbiegen von LKW, wie auch beim Mindestabstand. Alles andere ist nur eine Ausrede.

Somit stellt sich die Frage, ob und wie man die Polizei verklagen kann. Man könnte natürlich beantragen, dass die Polizei ihren Pflichten nachkommt und dann bei Ablehnung oder Nichtbeantwortung nach VwVfG klagen, wenn die drei Monate abgelaufen sind. Ob und wie gut das in der Praxis klappt, vermag ich nicht zu sagen. Ob man hierüber auch gegen schlechte Baustellen vorgehen könnte? Oder wäre das auch wieder nur im Einzelfall möglich.

Das zuvor genannte Verfahren wäre dann in diesem Sinne eine Verpflichtungsklage bzw. Untätigkeitsklage.

Könnte es noch andere Grundlagen geben die Polizei auf dem Rechtsweg dazu zu bringen endlich ihre Arbeit zu machen? Mir fällt hier nicht direkt etwas ein.

Im Endeffekt ist es traurig, dass man überhaupt darüber nachdenken muss, eine Behörde dazu zu bringen die Aufgaben durchzuführen, die gemacht werden müssen.

Polizei parkt auf Radweg

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2 Responses to #Duisburg: Polizei verklagen? Geht das? – #Radvolution

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