Da selbst das UBA unwissenschaftlichen Unsinn verbreitet, habe ich mich nun mit einer Petition an den Bundestag gewandt. Mal sehen was passiert.
Petition:
Der Bundestag möge beschließen den Treibstoffschnellablass für Flugzeuge über Deutschland zu verbieten und die dafür notwendigen internationalen Schritte einzuleiten.
Begründung:
Das Umweltbundesamt verharmlost in UBA Texte 228/2020 den Ablass von Kerosin als harmlos, arbeitet dabei aber mit einer unvollständigen Analyse der wirklichen Gefährdung.
Konkret wird gesagt, dass nur wenig am Boden ankäme, weil ein Großteil verdunsten würde. Dabei geht man von Annahmen aus, die nicht belegt sind. Angefangen bei der Tröpfchengröße bis hin zum sofortigen Abbau der Substanzen in der Luft. In der Studie wird nicht einmal darauf eingegangen, wie langsam der Abbau von organischen Substanzen in Luft in Wirklichkeit ist. Methan hat eine Halbwertszeit, die mit 12 Jahren angegeben wird. Das heißt in zwölf Jahre ist gerade einmal die Hälfte des Methans abgebaut. Nun besteht Kerosin aber aus einer „komplexen Mischung aus Alkanen, Cycloalkanen, Aromaten und Olefinen“ (gemäß Wikipedia). Das heißt der Abbau kann auch deutlich länger dauern, was man ja schon daran sieht, dass Methan deutlich reaktiver ist als Kerosin, wenn man eine Zündquelle in die Nähe bringt. Es ist also davon auszugehen, dass ein Großteil des Kerosins am Boden landet. Spätestens beim nächsten Regen kann das mit ausgewaschen werden.
Ein so eklatanter Fehler in einer Studie, deutet darauf hin, dass man einen Umstand entweder nicht sorgfältig betrachtet hat oder bewusst verharmlost. Da das mit dem Abbauraten offensichtlich ist, muss man eher letzteres Annehmen. Das suggeriert allerdings dann, dass Kerosinregen bzw. Treibstoffschnellablass deutlich gefährlicher ist, als allgemein eingestanden. Zumal auf die Thematik atmosphärische Abbau nicht mit einem Wort eingegangen wird. Man also offensichtlich bewusst das Thema ausgeklammert hat.
Fakt ist, dass es zwei weitere Möglichkeiten gibt zu landen, obwohl das Flugzeug schlecht konstruiert ist, sodass es das Gewicht bei der Landung nicht unbeschadet trägt. Erstens das Verfliegen der Treibstoffs, was zwar Verschwendung ist, aber aber „nur“ klimaschädlich und nicht auch noch Mensch und Umwelt am Boden vergiftet. Oder eine Landung mit vollem Tank, was laut UBA geht, aber dafür sorgt, dass der Flieger dann erst einmal gründlich überprüft werden muss. Sprich der Kerosinablass ist einfach nur eine Billiglösung zum Schaden für die Allgemeinheit.
Da eine Gefährdung nicht ausgeschlossen ist, gilt der Vorsorgegrundsatz. Oder ist es zulässig hunderte Menschen krebserregenden Stoffen, wie Benzol oder anderen zyklischen Aromaten auszusetzen?
Es ist davon auszugehen, dass die Fluggesellschaften bei der Wartung einsparen, weil man im Zweifelsfall das Kerosin ablassen kann und dadurch Geld spart, im Vergleich zu sorgfältiger Wartung über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Würde man den Treibstoffschnellablass verbieten, würde die Flugsicherheit erhöht, da mehr Wert auf die Verhinderung von Notlandungen gelegt würde.
Diskussion:
Es geht nicht um Flugsicherheit, sondern ausschließlich darum den Flugverkehr billig zu halten. Die Umwelt aus Profitgier zu schädigen ist nicht zulässig.