#Duisburg: Drittanzeigen und Digitalisierung – Ein Trauerspiel – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #KFZLagerung #Autoschwurbelstadt

Mit DS 23-0177 wurde bzgl. der Erfassung von Parkverstößen gefragt, beantwortet wurde dies in der Niederschrift, obwohl der Verkehrsausschuss und der Ordnungsausschuss sicherlich auch Interesse an den Informationen haben dürften.

Die Anfrage wurde mit Datum 06.02.2023 ins RIS eingestellt, die Sitzung war am 24.03.2023. Obwohl also über ein Monat bis zur Sitzung Zeit war, wurde zur Niederschrift beantwortet. In der Anfrage wurde sogar um eine Mitteilungsvorlage gebeten, stattdessen: „Herr StD Murrack sagte eine schriftliche Beantwortung zur Niederschrift zu“
Man will das Thema wohl möglichst klein halten.

Die Fragen, kann man in der Drucksache nachlesen, im Detail geht es um verschiedene Aspekte von sogenannten Drittanzeigen, also Anzeigen von Menschen, die unter dem rücksichtslosen Verhalten von egoistischen Menschen leiden bzw. sich für andere Einsetzen.

Wer jetzt mit Beschimpfungen kommt, hat ein schlechtes Gewissen.

Murrack behauptete in der Niederschrift auch: „Aus seiner Sicht sei die App der WBD mittlerweile hervorragend und das „48 Stunden-Dreck-weg-Versprechen“ werde größtenteils eingehalten.“
Ich kenne an der Friedrich-Alfred-Straße eine Stelle, wo ich bereits mehrfach die Stadt/WBD anschrieb und der Müll noch immer liegt.

In der Antwort selbst wird betont, dass Kontrollen nur punktuell erfolgen würden.

Angeblich habe man mit dem Onlineformular der Stadt das Verfahren vereinfacht, dabei ist die anzeige per Email einfacher, zumal das Onlineformular sehr umständlich ist und im Gegensatz zu Weg.li auch nicht vorauswertet.

Bizarr in Hinblick auf Digitalisierung wird es hier:
Die hierüber abgesandten Dritt-Anzeigen gehen bei der Verkehrsüberwachung mittels E-Mail als PDF-Datei ein und werden aktuell noch händisch verarbeitet und in das genutzte EDV-Verfahren eingegeben.
Scheinbar ist man in Duisburg in Hinblick auf Digitalisierung völlig inkompetent. Man tippt allen erstes Sachen von einem PDF ab, statt hier einfach eine Schnittstelle zu programmieren, was kein Problem ist. Ich kann es echt nicht fassen, wie viel Arbeitskraft verschwendet wird, die ansonsten für intensivere Kontrollen zur Verfügung stünden.
Andere Städte nutzen längst Fahrzeuge, die digital Falschlagerung von KFZ erfassen und dann teil- oder vollautomatisch das weitere Verfahren einleitet. Dass wäre zugleich auch sicherer für die Kräfte des Ordnungsamtes.

Extrem Ineffizient ist das. Da fragt man sich welche Motive dahinter stecken. Es wirkt fast so als wollte man nicht gegen Verstöße vorgehen.

Mal schauen, wie lange das dauert:
„Aktuell laufen die ersten Gespräche zur Bereitstellung der Meldemöglichkeiten in einer städtischen App.“

Verwunderlich ist:
„Darüber hinaus wäre die Möglichkeit gegeben, dass die aus der App gemeldeten Daten medienbruchfrei über eine Schnittstelle in das eingesetzte EDV-Verfahren übernommen werden.“
warum geht das nicht schon bei dem heutigen Verfahren?

An Ordnungswidrigkeitenverfahren in 2021 gab es insgesamt 267 784, davon 2 558 basierend auf Drittanzeigen, also nur 1 % der Verfahren. In knapp der Hälfte davon ging es um Behinderung. Allerdings wurde nur die Hälfte der Drittanzeigen verfolgt.

Nicht unwesentlich ist folgende Antwort:
„Gründe für die Einstellung von Verfahren bei Dritt-Anzeigen sind im Wesentlichen fehlende Absenderangaben, fehlende Fotos, fehlende Angaben zur Örtlichkeit und/oder Zeit und Meldungen über Kfz, die auf nichtöffentlichen Flächen stehen.“
Da man hier erkennt, woran Anzeigen scheitern. Dass diese zumindest teilweise verarbeitet werden, kann ich in einigen Fällen am Parkverhalten sehen. In einem Fall gab es auch eine Rückfrage. Allerdings sehe ich andere Fälle, wo sich nichts ändert. Entweder nehmen die Fehllagernden die Bußgelder so hin oder die Stadt verfolgt doch nicht alles.

Rechtswidrig ist dagegen:
„Aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2002 (DS 02-3956) wird das „einhüftige“ Gehwegparken im Stadtgebiet Duisburg toleriert, wo es zu diesem Zeitpunkt geduldet wurde, soweit keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer*innen vorliegt. Von einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer*innen ist immer dann auszugehen, wenn die verbleibende Restgehwegbreite weniger als ca. 1,2 m beträgt. In diesem Kontext mitgeteilte Sachverhalte bedürfen im Einzelfall immer einer konkreten Prüfung und lassen sich nicht generalisieren.“
Eine Behinderung ist gemäß Rechtsprechung und auch Richtlinien bereits bei 1,5 m gegeben. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Menschen mit einer Breite von 0,8 m angesetzt werden und Begegnungsverkehr problemlos passieren können muss, da es ansonsten ja eine Behinderung ist. Autoschwurbelstadt Duisburg agiert hier rechtswidrig, aber braucht wohl erst eine Klage, um dies zu ändern.

Eine Rückmeldung an die Anzeigenden ist angeblich nicht möglich, weil man dies händisch machen müsste. Dabei ging auch dies automatisiert, wenn man echt digitalisiert wäre.

Zukünftig soll zwar alles besser werden, aber wann dies soweit ist, steht in den Sternen, wenn man bedenkt, wie lange man in Duisburg bereits auf eine Grünsatzung wartet.

DHL auf Gehweg in Duisburg

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2 Responses to #Duisburg: Drittanzeigen und Digitalisierung – Ein Trauerspiel – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #KFZLagerung #Autoschwurbelstadt

  1. Maccabros sagt:

    Das mit dem Müll kenne ich aus anderen Gemeinden, die Kollegen sind wirklich bemüht den Mist schnell zu entsorgen, wobei hier der Ärger mehr in Richtung der Verursacher gehen sollte, die Straftaten begehen und auch Gemeinschaftsschmarotzer sind
    Das DHL Parken ist ärgerlich, wobei hier auch schon beim Bau der Station für einen entsprechenden Haltebereich gesorgt werden müssen…

    • ulrics sagt:

      Die für Vermüllung Verantwortlichen werden doch viel zu selten erwischt.

      Das in Duisburg etwas bei der Planung berücksichtigt würde, wäre mir neu.

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