#Verbrauchschutz: #Postbank will bei Sparcard und Sparbuch reinlegen

Am Freitag ging ein Schreiben der Postbank ein mit viel Papier.

Auf der ersten Seite des Anschreibens prangt groß:
„Unser IT-System zieht um – Ihr Postbank Sparkonto zieht mit
Wir benötigen Ihre Zustimmung“

Im weiteren Text wird der Eindruck erweckt, dass quasi alles beim Alten bleiben würde und sich nur ein paar Dinge ändern würden.

Erst auf der Rückseite des Anschreibens steht dann:
„Wir kündigen hiermit Ihr aktuelles Gewinn-Sparen Sparbuch zum 1. Januar 2023. Gleichzeitig bieten wir Ihnen hiermit das neue Postbank Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist an.

Aber Moment mal wenn man auf der Vorderseite nur etwas von der Umstellung des IT-Systems erzählt, wofür es gar keine Zustimmung braucht, dann aber erst auf der Rückseite erwähnt, dass es um eine Kündigung und einen völlig neuen Vertrag geht, dann stellen sich da Fragen. Etwa die Frage warum man die Kündigung mit einem unseriösen Anschreiben verschleiert anstatt das offen und ehrlich zu kommunizieren. Ich bin natürlich kein Jurist und kann nicht mal eben so schnell die alten Bedingungen mit den neuen Bedingungen vergleichen, würde nach Art des Schreibens stark vermuten, dass einem da irgendwelche nachteiligen Bedingungen untergeschoben werden sollen, denn sonst würde die Postbank nicht zu solchen Mitteln greifen. Und vermutlich werden das viele Menschen gar nicht als das erkennen, was es ist.

Auf einem Infozettel steht dann sogar noch:
„Was passiert, wenn ich nicht bis zum 01.01.2023 zustimme?
Sie können auch nach dem Stichtag 01.01.2023 zustimmen – ganz einfach, indem Sie einen beliebigen Betrag einzahlen, überweisen, abheben oder das Formular unterschreiben und zurücksenden.“

Dies ist rechtlich definitiv NICHT zulässig, wie bereit ein Urteil bzgl. stillschweigender Zustimmung bei Kontoführungsgebühren belegt, was ja ebenfalls gegen die Deutsche Bank (Postbank gehört dazu) erging.

Warum versucht man es bei der Deutschen Bank also erneut mit unseriösen Maßnahmen und spricht einerseits eine Kündigung aus und schiebt einem zugleich eine erschlichene Zustimmung unter? Ist das nicht schon Betrug?

Ein seriöses Geldinstitut hat es nicht nötig die Kundschaft derartig hinter das Licht zu führen. Hat die Postbank das wirklich nötig?

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8 Antworten zu #Verbrauchschutz: #Postbank will bei Sparcard und Sparbuch reinlegen

  1. Wilfried Millich schreibt:

    Habe auch dieses Schreiben von der Postbank bekommen und denke das da doch wieder ein Haken an der ganzen Sache ist. Was soll man denn jetzt machen? Sparbuch Kündigen?

    • ulrics schreibt:

      Bin mir da auch noch unschlüssig, habe erst einmal der Kündigung widersprochen. Überlege ob ich den Rückumschlag für einen schriftlichen Widerspruch nutze.
      Ich weiß jetzt halt nicht welche Konditionen sich ändern und warum die Postbank das so heimtückisch macht, deshalb bin ich skeptisch. Andererseits kann ich immer noch das Konto auflösen, wenn es mir nicht passt.
      Nennenswerte Zinsen gibt es eh nicht.

  2. Annett M. schreibt:

    Ich habe dieses Schreiben im Januar erhalten und die Kündigung angenommen. Seitdem streite ich mich mit der Bank, damit ich mein Geld bekomme.

    Auf der Rückseite steht geschrieben, daß ich einfach nur die Bankverbindung hinschicken müsse und sie dann dorthin mein Guthaben überweisen.
    Nach monatelanger Wartezeit hatte ich telefonisch Beschwerde eingelegt. Danach bekam ich 3 x gleiche Schreiben (…es tut uns leid…Beschwerde wird noch bearbeitet…blabla)
    Zu guter letzt erhielt ich ein Schreiben, daß bei denen kein Löschantrag vorliegt.
    Irgendwie komme ich mir schwer verarscht vor. Schließlich haben DIE mir gekündigt.
    Nun, da die mir gekündigt haben und ich lt. deren Kündigungschreiben schon im März die Bankverbindung mitgeteilt habe, werde ich jetzt etwas schwerere Geschütze auffahren und rechtliche Schritte gegen die Bank einleiten.
    Schließlich ist dies Unterschlagung…monatelang.

    • ulrics schreibt:

      Auf meine Mails bekam ich auch solche Vertröstungsschreiben.
      Denke eine Beschwerde bei der BAFIN und der Verbraucherzentrale könnte helfen, bevor man einen Anwalt beauftragt.

      Ob es Unterschlagung ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall ist es nicht die feine Art erst zu kündigen und einem dann einen neuen Vertrag unter zu schieben. Wobei sich beim Sparbuch die Kontonummer usw. ändert.

  3. Cornelia Gottwald schreibt:

    Hat jemand inzwischen eine Lösung/weitere Infos zum Thema? Gibt es eine aktuelle Stellungnahme der Verbraucherzentrale? Habe gestern versucht, mein Konto via direkt ‚äht‘ postbank.de aufzulösen. Es kam ein nicht individualisiertes Vetröstungsschreiben. Gibt es eine anwaltlich validierte Anweisung, was man tun kann? Dankbar für jeden Tipp und melde selbstverständlich, wenn ich etwas erfahre.

    • ulrics schreibt:

      Das Konto auflösen geht einfach am Schalter.

      Ansonsten hätte man zeitnah nach dem Schreiben anwaltlich gegen die Kündigung vorgehen müssen, wobei ich nicht weiß wie aussichtsreich das ist.

      Da das Konto eine neue Nummer bekommt und wenn man in diesem Jahr Einzahlungen vornimmt, wird das als Zustimmung gewertet. Da es eine neue Nummer ist setzt das aktives Handeln voraus. Habe das mal ausgetestet. Keine Ahnung was bei Überweisungen auf das alte Konto passiert.

  4. Tomas schreibt:

    „Das Konto auflösen geht einfach am Schalter.“

    Eben nicht, das ausgefüllte Formular wird von der Filialean die Zentrale geschickt und die käsen sich dann aus.

    • ulrics schreibt:

      Bei mir war das vor ein paar Jahren anders. Aber ich habe das Konto auch auf Null gesetzt, sprich alles abgehoben. Und da das Konto ja gekündigt war, darf man auch keine Vorschusszinsen oder wie das heißt nehmen.

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