Wenn ich das richtig sehe sind Flugzeuge nach § 38 BImSchG in Hinblick auf Emissionen/Immissionen zu berücksichtigen. Demnach findet die 39. BImSchV zwar nicht unmittelbar auf Flughäfen Anwendung, aber indirekt über die Flugzeuge schon. Das heißt bei einem Flughafen, welcher in einer Umweltzone liegt oder dicht an diese grenzt wären zumindest die Grenzwerte nach 39. BImSchV anzuwenden.
Insbesondere vor dem Hintergrund das Flughäfen einen hohen Anteil an Schwefel im Kraftstoff haben dürfen und keinen Partikelfilter oder ein Verfahren gegen NOx anwenden, ist dies im Vergleich zu KFZ eine starke einseitige Bevorzugung.
Der Flughafen Düsseldorf etwa grenzt m. W. unmittelbar an eine Umweltzone. Wenngleich die Werte runtergegangen sind, hat man längst nicht überall die Werte der WHO erreicht. Und selbst in der 39. BImSchV steht ja, dass die Werte ruhig unter die Grenzwerte fallen dürfen.
Müsste man da nicht eigentlich mal dran. Auch vor dem Hintergrund, dass es in der EU keine Grenzwerte für PM0,1 gibt dieser aber indirekt in den Grenzwerten der WHO enthalten ist, müsste zumindest bei PM2,5 der WHO-Wert herangezogen werden. Schließlich ist dieser Wert der nach Wissenschaft und Technik.