Die Bauordnung NRW gibt teilweise auch die Nutzung vor. So ist einer Garage zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen. Allerdings sind mir Stellen bekannt, wo Garagen als Lagerraum genutzt werden. Gleichzeitig gibt es in diesen Bereichen Parkplatzmangel. Ist doch absurd, dass man da nicht durchgreift und mal die Garagen ihrer eigentlichen Nutzung zuführt. Denn schließlich würde der sogenannte Parkdruck, welcher uns Gehwege und Fahrraum wegnimmt, dadurch verringert werden.
Deshalb habe ich die Stadt Duisburg mal folgendes gefragt:
Gemäß Bauordnung NRW dürfen Garagen nur für das Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Dennoch sind mir Fälle bekannt in denen Garagen als Lagerraum genutzt werden. Dies führt natürlich zu einem erhöhten Parkbedarf im Umfeld, wodurch Gehende und Radfahrende benachteiligt werden.
Wie oft hat die Stadt Duisburg in den letzten fünf Jahren Garagenmissbrauch kontrolliert und wie oft mit einem Bußgeld belegt?
Es wird davon ausgegangen, dass diese Information leicht verfügbar ist.
Der Entzug von Parkraum als Lagerraum und zugleich das Parken auf Gehwegen ist für mich jedenfalls nicht akzeptabel. Bin mal gespannt wann ich eine Antwort der Stadt bekomme. Das dauert meiner Erfahrung nach oft viel zu lange.