Immer wieder wird von Dooringunfällen berichtet. Also einem Unfall bei dem Radfahrende mit einer sich plötzlich öffnenden Tür zusammenstoßen. Häufig wird Radfahrenden eine Mitschuld gegeben, denn eigentlich dürften diese nicht so dicht an Fahrzeugen fahren. Mich verwundern die Dooringunfälle aber dennoch wenig.
Leider kennen zu wenige Radfahrende ihre Rechte/Pflichten und denken sie müssten sich an Autos entlangquetschen. Das ist nicht der Fall, auch wenn etliche Autofahrende das nicht kapieren. Zu parkenden Fahrzeugen ist ein ausreichender Abstand notwendig.
Allerdings ist vielen Autofahrenden nicht bekannt, dass diese ebenfalls Abstand einhalten müssen. Egal ob diese von hinten oder vorne kommen. Kann der Abstand nicht eingehalten werden müssen auch Autos warten. Wer zuerst die Engstelle erreicht hat Vorfahrt. Auch wenn es „nur“ ein schmales Fahrrad ist.
Die Realität sieht aber anders aus. Da kommt von hinten eine Tussi und hupt los, weil diese wohl in einer engen Straße überholen will (Strafrechtlich zumindest Nötigung). Wegen der parkenden Fahrzeuge fuhr ich mit Abstand. Und woanders kommt mir einer entgegen und ist wohl der Ansicht ich müsste mich an Autos entlangquetschen. Damit der mich in viel zu niedrigen Abstand überholen könnte. Mal schauen, was bei der Strafanzeige rauskommt.
An Dooringunfällen ist also nicht nur derjenige schuld, der die Tür öffnet, sondern auch die anderen Autofahrenden, die einen Angstraumstraße schaffen, weil diese ihre vermeintlichen Rechte durchsetzen wollen. Und natürlich auch die Polizei, weil diese nichts zur Rechtsdurchsetzung unternimmt. Denn leider scheint die Polizei zumindest in Duisburg keine Abstandskontrollen durchzuführen. Denn die Antwort sagt zumindest, dass es keine Kontrollaktionen gegeben hat.
Übrigens gilt der Autoabstand auch für Gehende. Keine 1,5 m, kein überholen!