Bekanntlich reißt derzeit die Theo Lücker GmbH & Co. KG für RWE die L277 ab. Eine Allee, wie man auf vielen Bildern und in Videos deutlich sieht. Während die schlechten Bewertungen für dieses Firma bei Googlemaps zunehmen, wird das Zerstörungswerk fortgesetzt.
Allee sind theoretisch streng geschützt, aber scheinbar nicht für die allgemeinwohlfeindliche Landschafts- und Heimatvernichtung, die Klimaschänder RWE betreibt.
Ich habe mal beim Kreis Heinsberg nachgefragt, wie es rechtlich um die Allee steht, die Antwort (siehe unten) finde ich bedrückend. um so wichtiger ist es den Flächenfraß durch RWE zu beenden. Deshalb auch die Initiative zur Artenvielfalt mitzeichen.
Antwort Kreis Heinsberg
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
Sie müssen den Fortgang des Tagebaus von dem was in der Öffentlichkeit diskutiert wird trennen. Solange RWE rechtlich bestandskräftige Betriebspläne inkl. Sonderbetriebsplan Artenschutz von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt vorweisen kann, solange sind die dort ausgeführten Arbeiten rechtlich legal. Ob sie hinsichtlich der in den letzten Jahren neu aufgeflammten Klimadebatte noch sinnvoll sind, ist solange von Zweitrangigkeit, solange der Gesetzgeber aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse nicht in Gesetze gießt. Die Betriebspläne umfassen praktisch alle Genehmigungen auch die aus dem Naturschutzrecht. Und selbst wenn hier noch Entscheidungen auf örtlicher Ebene zu treffen sind, sind die Kriterien so, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, weil die die Kriterien im Naturschutzrecht für Befreiungen von Verboten (z. B. Alleenschutz) vom Gesetzgeber so gefasst sind, dass Maßnahmen im überwiegenden öffentlichen Interesse praktisch immer Vorrang haben (vgl. § 67 BNatSchG). Rechtlich ist das überwiegende öffentliche Interesse immer noch pro Braunkohlenabbau auch wenn das gefühlte öffentliche Interesse sich schon längst von der Braunkohle verabschiedet hat. Sie können das doch an den Entscheidungen der Kohlekommission ablesen, die bis 2038 Kraftwerke laufen lässt und auch an den Leitentscheidungen der Landesregierung. Sie werden es nicht schaffen, ein Projekt von überregionaler Bedeutung zu benennen, bei dem am Ende der Naturschutz stärker war als das entgegenstehende Projekt. Ein Beispiel aus der jüngeren Zeit ist die wiederholte Vertiefung der Elbe. Als Untere Naturschutzbehörde ist die Verwaltung in Heinsberg nicht der richtige Ansprechpartner für entsprechende Anliegen. Sie wenden sich da besser an die Institutionen des Landes NRW.
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