#Fluglärmnews: Bundespolizei zahlt Miete – #Steuergelder #BER #Subvention

Bei einem Besuch an meinem Lieblingsflughafen BER, der ist so wunderschön ruhig, sah ich Hinweise darauf, dass die Bundespolizei Miete zahlen muss. Also fragte ich einfach mal nach und bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

bei der Unterbringung der Bundespolizei an Flughäfen sind § 62 Abs. 3 Bundespolizeigesetz bzw. § 8 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz zu beachten. Daraus ergibt sich, dass die Bundespolizei den im grenzüberschreitenden Reiseverkehr tätigen Verkehrsunternehmen sowie den Betreibern von Unternehmen, auf deren Betriebsgelände die Bundespolizei Aufgaben wahrnimmt, die durch die Nutzung der Flächen entstehenden Kosten (Selbstkosten) auf Antrag vergüten muss. Der Betreiber ist also verpflichtet, der Bundespolizei die geltend gemachten Kosten nachzuweisen. Von einen Mietzins im herkömmlichen Sinn weichen diese Selbstkosten dadurch ab, dass dem Betreiber insbesondere kein Gewinnaufschlag erstattet wird.

Ich gehe mal davon aus, dass die Flughafen hiervon Gebrauch machen dürften, denn die sind ja auf jeden Pfennig scharf. Wäre vielleicht mal interessant, was an die einzelnen Flughäfen bisher gezahlt wurde.

Ich bin ehrlich gesagt der Ansicht, dass für die Wahrnehmung öffentlich rechtlich Aufgaben die Flughäfen etwas zahlen müssten und nicht umgekehrt. Warum sollte die Allgemeinheit noch dafür bezahlen, dass Flughäfen Gewinn machen können? Das ist doch pure Subvention.

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