In Amtsblatt 41 der Bezirksregierung Köln man nachlesen, dass die Bezirksregierung der innerhalb der Umweltzone liegenden Firma Shell Deutschland Oil GmbH einen erhöhten Stickoxidausstoß genehmigen will.
Da Köln Fahrverbote drohen und man eigentlich alles tun müsste, um diese zu verhindern ist nicht nachvollziehbar, warum so etwas genehmigt werden soll. Dies spricht für Fahrverbote. Durch solche unverständlichen Entscheidungen wird das Problem natürlich verschärft.
Betroffene können hiergegen noch Einwendungen an die Bezirksregierung Köln schicken. Was dabei zu beachten ist, steht im Amtsblatt.
Und selbst am 1. Januar 2023 wären noch immer 165 mg/m³ als Tagesmittelwert an Stickstoffdioxid erlaubt. Man bedenke, dass in der Luft zum Schutz der Bevölkerung ein Stundenmittelgrenzwert von 200 µg/m³ besteht ist und ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³. Sprich der Firma Shell wird quasi der tausendfache Stundenmittelgrenzwert erlaubt und damit Fahrverbote nachhaltig Vorschub geleistet. Einfach unverständlich, wie man auf solche doofen Ideen kommt. Shell muss sofort massiv reduzieren.
Apropos Klimaschädling Shell. In 50389 Wesseling betreibt die die Shell AG ein Braunkohlekraftwerk. Wenn man dies abschalten würde, wäre dies schon eine Reduzierung.
Die Bezirksregierung Köln zeigt übrigens, dass diese es nicht so mit Beteiligung hat. Die PDF-Amtsblätter sind so gesichert, dass man Inhalte nicht kopieren kann, was die barrierefreie Beteiligung erheblich erschwert.
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