In einigen Medien wurde für den Astbruch durch extreme Hitze ein neues Wort benutzt: Sommerbruch.
Natürlich kann so ein Ast, welcher durch langandauerne Hitze jemandem auf den Kopf fällt, auch zu haftungsrechtlichen Fragen führen. Schließlich haben die Eigentuminnehabenden eine Verkehrssicherungspflicht gegenüber der Allgemeinheit.
Ich gehe davon aus, dass dies auch bei extremer Trockenheit gilt, schließlich kann dem Sommerbruch durch ausreichendes gießen entgegengewirkt werden. Die extreme lange Hitze ist sicherlich auf die Verursacher, wie Kohlekraftwerksbetreibende zurückzuführen. Eine Klage in diese Richtung gibt es bereits. Je nachdem, wie diese ausgehen wird, stellt sich die Frage, wie Klimaschädlinge zukünftig für Dürren und andere sekundäre Schäden haften. Kann ja schließlich nicht sein, dass die Allgemeinheit für die Schäden anderer haftet.
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