Da es immer wieder interessant ist, wie die Gericht in Hinblick auf Reisen Urteilen hier ein kleiner Überblick.
Flugreisen
Reisemangel, wenn Flug mit Kleinkind in den Abend verlegt wird.
Landgericht Hannover Az.: 8 S 46/16
Die Airline muss haften, wenn jemand in der Fluggastbrücke ausrutscht.
BGH Az.: X ZR 30/15
Wer Business-Class wegen der Gesundheit bucht hat auch ein Anrecht darauf
Landgericht Frankfurt Az.: 2-24 O 117/16
Airlines tragen mit eine Verantwortung für korrekte Einreiseunterlagen
Bundesgerichtshof Az.: XZR 79/17
Auch bei Sturm ist eine Entschädigung möglich, wenn dieser zu Verspätung bei einem Vorflug geführt hat.
Amtsgericht Hannover Az.: 461 C 9188/16
Erstattung von Provisionen
EUGH/Amtsgericht Hamburg Az.: C-601/17
Erstattung bei Streiks
EUGH/BGH Az.: unbekannt
Flugverspätung reicht nicht als Begründung für Annullierung eines anderen Fluges aus.
Amtsgericht Berlin-Wedding Az.: 18 C 146/17
Angabe der wirklichen Kosten für Gepäck auf Flugportalen
Oberlandesgericht Dresden Az.: 14 U 751/18
Veränderter Abflugort und verfrühter Start ist ein Reisemangel
Amtsgericht München Az.: 154 C 19092/17
Keine Entschädigung von der Fluglinie, wenn der Airport versagt.
(Az.: BGH X ZR 185/18 und X ZR 85/18)
Mäuse an Bord führen zu Entschädigung bei Verspätung
(AG Wedding, Az.: 14 C 376 / 17)
Economy ist kein Ersatz für die Business-Klasse
(LG Köln, Az.: 30 O 107/18)
(Weitere Urteile werden regelmäßig ergänzt.)