Mit Aktenzeichen: C-523/17 hat der EUGH geurteilt, dass jene Fluggesellschaft zahlen muss, bei der man buchte. Endlich ist Schluss mit angeblicher fehlender Zuständigkeit. War auch immer ein Unding, dass sich Fluggesellschaft mit juristischen Tricks um di Verantwortung drückten.
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