Im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster # 9 wird mitgeteilt, dass der „Jahresmittelwert von 0,002 mg/m³ für den Parameter Quecksilber“ zurückgenommen wird und wir jetzt mit einem Jahresmittelwert 0,004 mg/m³ vergiftet werden dürfen.
Kann da der Kraftwerksbetreiber die Regeln nicht einhalten und deshalb werden diese angepasst?