EDEKA und Videoüberwachung

Mich beschäftigt noch immer das Thema Videoüberwachung. Letztens kam ich mal wieder beim EKZ Asterlagen vorbei. Betreten werde ich den EDEKA ja wegen der Taschendurchsuchungen nicht mehr und die Passage höchstens nutzen, wenn es regnet.

Schon von Außen fallen mir zahlreiche Überwachungskameras ins Auge. Es mutet fast wie ein orwellscher Alptraum an.

Dann wandte ich meinen Blick zum Eingang. So und wem fällt nun sofort der Hinweis auf die Videoüberwachung ins Auge?
EDEKA versteckter Überwachunghinweis
Würde mich wundern, wenn nicht jeder etwas suchen müsste, dabei ist der Hinweis dazu da deutlich auf den Umstand der Überwachung hinzuweisen und nicht so, dass die Leute erst suchen müssen.

BDSG § 6b Abs. 2 sagt:
„Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.“

Durch die ergänzenden Unterlagen des LDI und auch der Beschlussvorlage des Bundestages, für das heute gültige Gesetz, wird zudem offensichtlich, dass eine deutliche Kennzeichnung erfolgen muss. Die Form ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Deshalb schrieb ich nun dem LDI:

Sehr geehrte Mitmenschen,

der EDEKA im Marktforum (47226 Duisburg), wie auch das auf dem Foto erkennbare EDEKA in Asterlagen (Asterlager Str. 90, 47228 Duisburg) führt Videoüberwachung durch. In beiden Fällen findet nach h.E. keine deutliche Kennzeichnung des Umstands der Überwachung statt. Selbst ein geübtes Auge muss an den Eingängen erst nach dem Hinweis suchen, der im selben Design gehalten ist, wie die anderen Hinweise, wie zum Beispiel Öffnungszeiten.

Deutlich ist dies nicht. Zudem sind im Außenbereich (EDEKA Asterlagen) Kameras, auf die nicht hingewiesen wird, denn je nach Annäherungsrichtung, an eines der anderen Geschäfte auf dem selben Areal, gibt es keinen Hinweis. Zum Beispiel von ALDI kommend.

In Anbetracht dieser Umstände erscheint er mir zudem fraglich, ob die ebenfalls mit dem Datenschutz einhergehenden gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. Wie zum Beispiel die Notwendigkeit der Videoüberwachung. An der Tür steht zum Beispiel „… wird zu ihrer Sicherheit videoüberwacht.“ Dies ist allerdings keine rechtliche Grundlage für eine Videoüberwachung. Denn wie das LDI selbst ausführt muss es eine konkrete Grundlage geben. Die ‚Sicherheit‘ der Kunden fällt mit ziemlicher Sicherheit nicht darunter. Und ob dies sowohl für den Außenbereich, als auch für den Innenbereich einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen wird ist ebenfalls Zweifelhaft.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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5 Responses to EDEKA und Videoüberwachung

  1. Stefan Gmyrek sagt:

    Wir beliefern u. a. auch Edeka mit Videoüberwachung. Die Technik dient den Detektiven zur Überführung von Dieben. Letztendlich profitiert der ehrliche Kunde davon. Mehr Informationen erfahren Sie gerne in unserem Ratgeber https://www.topsicherheit.de . MfG Stefan Gmyrek

    • ulrics sagt:

      Oder der ehrliche Kunde wird eine Straftat aufgrund von Äußerlichkeiten beschuldig, dies war jedenfalls mein Eindruck, bei meinem allerletzten Besuch von EDEKA.

      Wenn dem ehrlichen Kunden so misstraut wird, dass auch das Gelände außerhalb überwacht wird, kommen mir hier eher Begriffe wie paranoid in den Sinn.

      Unabhängig davon muss Videoüberwachung, wenn genutzt auch entsprechend gekennzeichnet werden und gerade im Außenbereich sind die Hürden entsprechen hoch und der Unterlassungsanspruch gut durchsetzbar.

  2. Ingrid Böhler sagt:

    Ich finde es unglaublich, dass man bei der Einfahrt und der Ausfahrt bei Edeka (Ludwigshafen-Maudach) gefilmt wird. Das ist wie in der ehemaligen DDR. Man wird überwacht und dann mit einer Geldstrafe bestraft. Ich kann die Überwachung im inneren des Geschäftes noch nachvollziehen. Man braucht keine Anestellten (Detektive) mehr und spart am Personal, aber auf dem Parkplatz??? Ist das tatsächlich gesetzlich geregelt??? Ich hoffe, dass das überdacht wird, denn ich werde in Zukunft nur bei Geschäften ohne Überwachung einkaufen.

    • ulrics sagt:

      Die Darstellung klingt seltsam, es geht hier wohl um Parkverstöße. Hat nichts mit der DDR zu tun, sonder nur damit, dass Menschen ewig lang Gratis Fläche besetzen wollen.

      Die Parkplätze von Geschäften sind Privatflächen und dort kann man das zulässig so regeln. Fände es aber besser, wenn überall von vornherein Parkgebühr bezahlt werden müsste, sodass nicht alle für das Parken der Kundschaft mit KFZ mitbezahlen müssen.

      • Böhler, Ingrid sagt:

        Das ist meine Meinung und die lasse ich mir nicht verbieten.

        Ich gehe zu Lidl und Aldi, dort werde ich nicht kontrolliert, wenn ich etwas länger einkaufe.

        Edeka ist bei mir um die Ecke und war für mich Einaufscenter der ersten Wahl.

        Früher wurden in ab 22:00 Uhr die schranke herunter gemacht, das war ok. Aber

        Kontrolle beim Einfahren und Ausfahren das ist für mich eine Kontrolle am Kunden.

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