Ich frage mich, ob es sozial ist, wenn jemand vom Mittags bis Abends nach 23:00 Uhr lautstark feiert. Dabei erklang etwas was manche vermutlich als Musik bezeichnen würden.
Die Lautstärke war in einer Art und Weise, dass sie vom Epizentrum der Feier eine Reichweite in Kilometern hatte.
Sozial ist es jedenfalls nicht, denn nach Landes-Immissionsschutzgesetz NRW gilt:
Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.
Es können zwar Ausnahmen zugelassen werden, allerdings erscheint dies bei einer Wahlwerbeveranstaltung eher ungebracht. Womit wir auch wieder beim Thema Sozial wären. Denn die als Parkfest titulierte Wahlwerbeveranstaltung wurde von der SPD im Rheinhausener Stadtpark veranstaltet.