Am 4. Juni wird in Karlsruhe möglicherweise Rechtsgeschichte geschrieben. In der mündlichen Verhandlung in Sachen „Braunkohletagebau Garzweiler“ geht es um die Abwägung zwischen den Grundrechten und dem veralteten Bergrecht.
Es wäre nicht unmöglich, dass Karlsruhe das Grundrecht auf Eigentum bestärkt. Eigentum verpflichtet zwar, allerdings kann dieses nach der aktuellen Gestaltung des Bergrechts zu leicht entzogen werden. So scheint eine Enteignung unabhängig vom volkswirtschaftlichen Nutzen nach §§ 77 und 79 BBergG möglich.
Geklagt hatte u.a. der BUND, als Eigentümer eines Grundstücks mit Obstbäumen in einem Bereich, der dem Braunkohletagebau Garzweiler II zum Opfer fallen soll.
Zumal mehr und mehr der Abbau von Kohle in Hinblick auf den Klimawandel in Frage gestellt wird.