Nachdem vor kurzem die Abi–Klausuren (Mathe) in NRW in die Medien gerieten und eine Herausgabe verweigert wurde wollte ich diesem Umstand natürlich mal selber nachgeben. Das ich eine Herausgabe erreiche ist dabei nur ein Nebeneffekt, Hauptbeweggrund ist zu durchschauen, warum die Herausgabe verweigert wird.
Also schrieb ich dem Ministerium:
Guten Tag,
wie ich erfahren habe soll eine Herausgabe der Abiklausuren in Mathe für den Grundkurs nicht möglich sein.
Ich fordere hiermit nach IFG NRW der vorgenannten Aufgaben.
Bei einer Verweigerung der Herausgabe verlange ich eine explizite Benennung der Gründe mit den rechtlichen Grundlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Es kam ziemlich schnell eine Antwort:
Sie bitten um Zusendung der diesjährigen Abituraufgaben Mathematik. Diesem Wunsch kann ich leider nicht entsprechen.
Während eines laufenden Prüfungsverfahrens verbietet sich die Veröffentlichung einer Klausuraufgabe, eines Erwartungshorizontes bzw. einer Lösungserwartung allein schon wegen des hierdurch entstehenden zusätzlichen Drucks auf die Prüfer. Dementsprechend schließt selbst das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) in § 2 Absatz 3 Informationsansprüche für die Bereiche „Leistungsbewertung“ und „Prüfung“ aus.
Die allerdings die Rechtslage unzutreffend wiedergibt:
Guten Morgen,
die von Ihnen dargestellte Sachlage entspricht nicht den Fakten. Im IFG NRW steht folgendes:
„§ 2 (3) Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.“Das Ministerium ist keine Prüfungseinrichtung im Sinne des Gesetzes. Die Prüfungseinrichtung wäre hier die Schule.
Die Argumentation, dass sich durch eine Veröffentlichung der Druck auf die Prüfer erhöhen würde, erschließt sich mir nicht. Die Klausur ist bereits geschrieben. Das einzige, wodurch hier ein höherer Druck entstehen könnte wäre bzgl. der Sorgfalt, aber mehr Sorgfalt bei der Korrektur ist ohnehin wünschenswert. Oder wollten Sie Andeuten, dass sie die Aufgaben deswegen nicht herausgeben möchten, damit die Prüfer nicht so sorgfältig prüfen müssen?
Ein Veröffentlichung der Aufgaben würde den Abiturienten zudem die Möglichkeit geben sich auf den Einblick vorzubereiten.
Zudem erfolge die Beantwortung durch das falsche Referat:
„Referat 525: Zentrale Prüfungen S II; Deutsch, Musik, Kunst“Es gibt also keine nachvollziehbaren Gründe die Herstellung von Transparenz zu verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Danke für diese Aktion! Das deckt sich 100% mit meiner Einschätzung. Hat das Ministerium auf das zweite Schreiben noch nicht geantwortet?
Nein, dass Ministerium hat noch nicht auf das zweite Schreiben geantwortet. Vermutlich führen sie nun erst einmal eine eingehendere Rechtsprüfung durch. Es kann hier sicherlich nichts schaden, wenn noch andere einfach mal nachfragen.
Ich bin begeistert Herr Scharfenort!
Sie sprechen mir aus der Seele.
Wäre es möglich, dass wir per E-Mail in Kontakt treten könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Tilles
Hallo Herr Scharfenort, können Sie mich wegen der Sache mal auf Ihrer FBseite nachschauen, ich habe Ihnenda was geschrieben! Danke!
Ich werde, wenn ich das nächste Mal bei FB bin darauf achten.
Prima, wenn sie es bald täten! Schönen Sonnentag wünsche ich!
Habe bei FB nichts gesehen, als ich gestern da war.
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Hallo Herr Scharfenort, alle Jahre wieder…Abitur naht…haben Sie wegen Ihrer obigen Nachfrage beim MSW wegen der ja offenkundigen Ungültigkeit der Argumentation noch etwas gehört? Nächsten Mittwoch ist ja wieder Matheabi und es gibt wohl Überlegungen dieses Jahr das MSW notfalls mit Rechstmiteln zur unmittelbaren Veröffentlichung der Aufgaben zu bewegen.
Ich hatte damals die Klausuren zugeschickt bekommen, allerdings nur für den persönlichen Gebrauch. Wenn ich mich recht entsinne irgend etwas seltsames wegen des Urheberrechts.