Vor einiger Zeit hatte die Ortsgruppe des ‚Vereins für deutsche Schäferhunde‘ ein Problem. Der Grundstückseigentümer RWE Dea versucht das Grundstück auf dem der Hundeverein residiert zu verkaufen. Mit dem Hundeverein konnte keine Einigung erzielt werden.
Allerdings schien sich die Familie Özdemir als Anlieger des Grundstücks dafür zu interessieren. Diese scheint sich schon seit längerem in Rechtstreitigkeiten mit der Ortsgruppe zu befinden, bisher vor Gericht aber immer unterlegen zu sein. Die Rede ist auch von sehr hohen Ordnungsstrafen. Die Streitigkeiten sollen in Zusammenhang mit Hundelärm stehen, allerdings ist der Hundeverein schon seit etwa 50 Jahren dort, was der Familie Özdemir sicherlich schon vor dem Kauf ihres Grundstücks bekannt war.
Thomas Susen von der CDU vermutet dahinter eine Immobilien Spekulation. Dies wäre der Fall, wenn aus dem Grünland plötzlich Bauland werden würde, was zu einer entsprechenden Wertsteigerung führen würde. Selbst eine Umwandlung in Bauerwartungsland, würde schon zu einer entsprechenden Grundwertsteigerung führen. Wofür auch der hohe Preis von 100 000 Euro, den die RWE dea verlangt sprechen würde.
Nach Klaus Radny (CDU) setzt sich der Verkaufswert aus 30.000 Euro für die Grünfläche und 70.000 Euro Spekulationsverkaufsforderung zusammen. Diese Information soll er direkt von RWE Dea Spitze bekommen haben. (Niederschrift BV Homberg/Ruhrort/Baerl vom 29.03.2012)
Angeblich, will die Familie Özdemir die rund 7000 qm als Erweiterung des eigenen Gartens nutzen. In der Bezirksvertretung (DS 12-0480) wurde jedenfalls beschlossen, dass das Gelände dauerhaft Grünland bleiben soll. Der Beschluss wurde gegen SPD und Grüne durchgesetzt.
Ulric, verbuchen sie den Beschluss der BV unter dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ oder positiv ausgedrückt, man darf ja seine Meinung auch ändern. (s. Kombibad) Und ist es nicht so, dass der Rat ein den BVs übergeordnetes Organ ist und zu durchaus anderen, das Zielgebiet betreffenden Entscheidungen kommen kann?
Da wir wissen, welche Mehrheitsverhältnisse im Rat herrschen, welches Parteibuch Verwaltungsbeamte Duisburgs gerne ihr eigen nennen, da wir auch wissen, wer Immobilien im betreffenden Rheinvorland besitzt, sollte uns ein Bebauungsplan nach gusto des Tum-Amtes „Duisburg an den Rhein“ nicht wundern. Wäre das Procedere nicht sogar erwartungsgemäß?