Vor einiger Zeit hatte ich beim Petitionsausschuss des Bundestages mal nachgefragt, warum eine Weitergabe der Daten das Petenten an Ministerien oder andere zuständige Stellen notwendig ist.
Im übertragenden Sinn war die Antwort: „Weil es in den Regeln steht, die sie akzeptiert haben“.
Die Frage nach dem ‚Warum?‘ wurde also nicht beantwortet. Weil ich einer Weitergabe als unsinnig erachte, habe ich folgende Email an den Petitionsausschuss, als Erwiderung geschickt.
in Bezug auf ihr Schreiben vom 18.10.2012 kann ich nur sagen, dass ich mich in der Tat einverstanden erklärt habe mit den Regelungen, ansonsten hätte ich die Petition ja auch schwerlich einreichen können.
Ein Verweis auf eine vorliegende Regelung beantwortet meine Frage nach dem warum allerdings nicht? Für mich ist diese Regelung nach meinem aktuellen Kenntnisstand unsinnig und ein Datenschutzhemmnis bei der Beteiligung.
Der Umstand aus dem sich ein Erfordernis der Datenweitergabe ergibt ist mir weiterhin unklar. Welcher Wert ergibt sich aus Name und Anschrift für ein Ministerium, welches eine Sachfrage oder Rechtfrage behandeln soll?
Auf die Antwort bin ich schon gespannt.
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