Unterliegt die Bibel dem Urheberrecht? (Eine nicht ganz ernst gemeine Analyse)

Ein interessante Frage wäre da, ob die Bibel noch dem Urheberrecht unterliegt. Innerhalb des christlichen Glaubens gibt es viele, die den Inhalt der Bibel für das unmittelbare Wort Gottes halten. Was in den heutigen Form allein schon aufgrund der ganzen Übersetzungen nicht stimmen kann. Aber gehen wir dennoch mal davon aus, dass das der Autor Gott wäre und demnach dem Urheberrecht unterliegen würde. Zumindest solange Gott lebt und dann noch ein paar Jahre weiter.
Gehen wir nun nach Nietzsche und seinem Ausspruch „Gott ist Tot“ aus dem Zeitraum 1881 – 1882 wäre das Urheberrecht für die abgelaufen, da mehr als 70 Jahre vergangen sind, allerdings könnte Nietzsche sich auch getäuscht haben. Dann wären die unzähligen „Raubkopien“ der Bibel abmahnfähig. Aber wer könnte hier abmahne, dass sich leider ziemlich viele als die einzige wahren Vertreter Gottes fühlen, ist es nicht so einfach eine Antwort zu finden.

Und was wäre, wenn Hollywood ein filmisches Remake der Bibel anfertigen würde. Natürlich, wie heute üblich mit jede Menge Special-Effekts und wenig Story, ob das ginge?

(Wie gesagt nur mal als Beispiel, um ein wenig Humor in die Urheberrechtsdebatte zu bringen)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, Urheberrecht abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu Unterliegt die Bibel dem Urheberrecht? (Eine nicht ganz ernst gemeine Analyse)

  1. monopoli schreibt:

    Eine Ethymologische Untersuchung des Begriffs „Gott“ stellt fest, das dies dem selben Stamm wie Gote oder auch Gode entspricht.
    Nehmen wir mal an, Gott war ein Gote, dann wäre Gott also ein Germane. Da Deutschland der Rechtsnachfolger Germaniens ist, wäre das Wort Gottes ein Erbe des Rechtsnachfolgers Deutschland also quasi in Volksbesitz. Im übrigem ist Gott ja nicht tot, jedenfalls sagt das die Bibel und da es auch keine Sterbeurkunde gibt und nach dem Glauben von Millionen Christen unter uns weilt, muss er demnach noch leben. Seine Urheberrecht ist also nicht rechtskräftig erloschen. Er müsste vielmehr als verschollen gelten. In dem Fall ginge das Urheberrecht auf seine Familie über. Sie wären also abmahnberechtigt.
    So gesehen stellt das ein paar interessante Fragen auf, z.b. wer ist denn nun Gottes Volk?
    Dürfen sich Hebräer so überhaupt nennen und ist es nicht auch ein Urheberrechtsverstoß wenn sich Moslems als Gottes Krieger bezeichnen?
    Ich meine wir sind ja nicht kleinlich was die Sache mit dem Anbeten betrifft. Aber ansonsten sollten wir uns doch an Recht und Gesetz halten, so wie man das als ehrbarer Mensch eben tut.

    Angesichts dessen das die Bibel das meisst gedruckte Buch der Welt ist, könnte man bei solchen Urheberrechtsansprüchen glatt die Steuern in Deutschland abschaffen. Dagegen wirken die Millionen-Einnahmen der Potter-Autorin wie ein Trinkgeld. Im übrigem wurde die Bibel schon reichlich verfilmt. Praktisch zu jedem Osterfest und Weihnachten laufen dutzende von Bibelfilmen.
    Man da könnte man glatt schwach werden in Erwartung solcher Einnahmen.

    Naja wir wollen mal nicht so sein… also seid nett zueinander.

  2. monopoli schreibt:

    Reblogged this on monopoli und kommentierte:
    Eine nicht ganz ernst gemeinte Antwort.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s