Die Wahrnehmung der Bürgerrechte darf nicht durch eine Verwaltung oder einen Stadtrat eingeschränkt werden indem gegen den Datenschutz verstoßen wird.
Vor kurzem wurde ich von einem aktiven Bürger auf den Umstand hingewiesen, dass u.a. sein Name auf einer Unterschriftenliste ins Ratsinformationssystem eingestellt wurde. Auf der Unterschriftenliste war dazu kein Einverständnis vermerkt. Einer Aufforderung zum Entfernen der Daten wurde nicht nachgekommen.
Ich habe es selbst nachgeprüft und die Daten waren ohne Problem zu finden.
Auf dieser Grundlage habe ich mal schlau gemacht wegen Unterschriftenlisten und deren Veröffentlichung.
Ich habe bei dieser Aktion starke Zweifel, ob es notwendig ist, neben dem Namen auch die volle Adresse im Zusammenhang mit einem Begehren zu veröffentlichen. Das Begehren stellt eine politische Meinung dar, welches nach § 3 (9) BDSG zu den besonderen Arten Personenbezogener Daten zählt. Nach § 3a BDSG ist zudem die Datensparsamkeit zu gewährleisten.
Solange nicht explizit einer Veröffentlichung der Unterschriftenliste auf der Liste selber erwähnt wird ist eine Veröffentlichung nach § 4a m.E. widerrechtlich. Zudem könnte nach § 7 Schadensersatz gefordert werden. Daneben gibt es eine Hinweispflicht gegenüber aller Betroffener gemäß § 42a und es droht ein Bußgeld gemäß § 43.
Ich natürlich kein Anwalt aber im Zweifelsfall würde ich mich so einem Verhalten erst einmal an die zuständige Stelle für Datenschutz wenden. Also zuerst bei der Stadt und wenn nichts passiert an den Landesbeauftragten.
Wobei es in Duisburg mit dem Datenschutz nicht so weit her zu sein scheint, wenn ich diese Meldung lese.
Nach Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) hat die Stadtverwaltung Duisburg ihre verquere Rechtsauffassung und ihren Widerstand gegen persönliche Datenschutzrechte aufgegeben.
Vergleichbare Erkenntnisse könnte im Fall Bruckhausen Frau Ute Hilmer, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement der Stadt Duisburg gewünscht werden. Sie gab dem WDR ein Interview im Bericht:
Genau so wird Duisburg zu einer OINC gemacht. Solche Verhältnisse sind für Duisburg als OINC normal.
OINC – Old Industrial Nations & Communities
Old McDonald had a farm – i-ei-i-ei-o
and on his farm he had some pigs, i-ei-i-ei-o
with a oink oink here and a oink oink there
here a oink, there a oink, everywhere a oink oink
1917 – http://en.wikipedia.org/wiki/Old_MacDonald_Had_a_Farm