Petition zu Petitionen an den Bundestag

Ich hatte folgende Petition eingereicht:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Petenten auch den Titel der Petition und die ihrer Meinung nach richtige Themenzuordnung vornehmen können.

Begründung:

Die Titel bei Petitionen werden vielfach nicht den Intentionen des Petenten gerecht. Zudem erspart der Petent dem Ausschuss die Arbeit einen Titel und eine Zuordnung vorzunehmen. Natürlich könnte dies auch Optional sein.

Hier die Antwort mit teilweise dem üblichen Standardtext:


Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Ausführung kann ich auch kein konkretes Anliegen im Sinne des Petitionsrechts erkennen. Dies sind Bitten zur Gesetzgebung und Beschwerden über Verwaltungsbehörden des Bundes. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Dennoch möchte ich Ihr Ansinnen aufgreifen und Ihnen hierzu folgendes mitteilen: Selbstverständlich steht es jedem Petenten frei, seine Petition mit einem Titelvorschlag zu versehen. Dies ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch erfolgt und durch die Moderation entsprechend berücksichtigt worden. Auch sind Titel nach Intervention seitens des Petenten geändert worden. Es handelt sich hierbei aber immer nur um wenig Einzelfälle, in denen bisher regelmäßig ein Kompromiss gefunden wurde.

Die Themenzuordnung orientiert sich an der Zuständigkeit der Bundesministerien, die regelmäßig zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden.

Meine Erfahrung ist, dass die Themenzuordnung häufig unpassend erscheint. Die Tatsache, dass es sich bei Titeländerungen und -vorschläge nur um Einzelfälle handelt wird sich hoffentlich bald ändern. Das liegt wohl dran, dass viele Petenten von dieser Möglichkeit gar nicht wissen. Wir aber natürlich auch nicht transportiert, aus welchen Gründen auch immer.

Es ist auf jeden Fall immer wieder spannend, welche Antwort kommt und aus welchen Grund die Petition abgelehnt wurde.

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