Schon häufiger habe ich selbst Petitionen an den Bundestag geschickt. Allerdings wurden diese nicht immer öffentlich gemacht. Was ich natürlich ziemlich Intransparent finde, genauso wie das Verfahren nach dem die veröffentlichten Petitionen ausgewählt werden.
Aus diesem Grund werde ich jetzt jedes Mal, wenn ich eine Petition einreiche diese auch im Blog veröffentlichen.
Antragstext:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, um das Bemühen der Parteien um die Wähler zu verbessern, das
Parteiengesetz § 18 dahin gehen zu ändern, dass die Beträge je Stimme mit dem Anteil der Wahlbeteiligung
multipliziert werden. (z.B. bei 50 % Wahlbeteiligung mit 0,5)
Begründung:
Es können staatliche Mittel eingespart werden und der Wahlbeteiligung wird endlich symbolisch Rechnung getragen.
Die Motivation für die Parteien wird stärker die Bürger über die Wahl hinaus stärker in Entscheidungsprozesse
einzubinden. Langfristig ist ist mit mehr Bürgerbeteiligung zu rechnen und dadurch mit steigender Wahlbeteiligung.
Die Antwort fand ich ziemlich befremdlich, wenn auch nicht ganz unerwartet, dass die Petition nicht öffentlich gemacht wird. Der Betreff „Verbot von politischen Parteien und Organisationen“ war natürlich gänzlich unzutreffend und ich frage mich warum ein derartige Petition nicht von öffentlichen Interesse sein sollte.
im Auftrag der Verositzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben.
Mit der Eingabe möchten Sie eine Änderung des Parteiengesetzes dahingehende erreichen, dass die Beträge der Wahlkampfkostenerstattung je Stimme mit dem Anteil der Wahlbeteiligung multipliziert wird, um so eine stärkere Wahlbeteiligung zu erhalten.
Die inhaltliche Prüfung Ihrer Eingabe beginnt zunächst damit, dass der Ausschussdienst von dem für Ihr Anliegen fachlich zuständigen Bundesministerium eine Stellungnahme anfordert. Sobald der Sachverhalt unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme aufgeklärt und die Rechtslage beurteilt ist, erhalten Sie weitere Nachricht.
Um Petitionen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sachgerecht präsentieren zu können, muss angesichts der Vielzahl der Eingaben zwangsläufig eine Auswahl getroffen werden. Diese erfolgt insbesondere danach inwieweit eine Bitte oder Beschwerde ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und ob sich Anliegen und Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion eignen. Zudem soll sich in der Auswahl der veröffentlichten Eingabe eine Vielfalt von Themen und unterschiedlichen Sichtweisen möglichst vieler Petenten widerspiegeln.
Vor dem Hintergrund der vorgenannten Erwägungen konnte Ihrer Bitte, Ihre Eingabe auf der Internetseite des Petitionsausschusses zu veröffentlichen, leider nicht entsprochen werden.
Damit ist keine inhaltliche Bewertung Ihres Anliegens verbunden. Das Ergebnis des Petitionsverfahrens hängt allein vom Inhalt der Petition ab und nicht von einer möglichen Zahl von Unterstützern oder Gegnern. Ihre Petition wird so sorgfältig und gründlich geprüft wie jede an den Deutschen Bundestag gerichtete Eingabe.
Ich denke das spricht für sich selbst, genauso wie das von über 25 000 Petitionen gerade mal knapp 3000 öffentlich gemacht wurden. Die Auswahl des Petitionsausschusses verblüfft mich eh immer wieder. Und damit Frau Kersten Steinke sich nicht langweilt habe ich direkt mal die nächste Petition zu diesem Thema eingereicht:
Antrag:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Wahlzetteln eine Feld eingefügt wird, dass es der Wählerschaft ermöglicht die Ablehnung sämtlicher auf dem Wahlzettel vertretenden Parteien kund zu tun. Diese Stimmen sollen ebenfalls in Form frei bleibenden Sitzen gewertet werden.Begründung:
Eine Demokratie leidet darunter, wenn viele Bürger nicht zur Wahl gehen und in einer Demokratie sollten alle eine Stimme haben, auch jene die sagen, ich will keinen von denen.Was immer auch die Gründe seien.
Es ist natürlich niemand daran gehindert meine Petition ebenfalls im eigenen Namen einzureichen.
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