TAN-Verfahren wird aus wirtschaftlichen Gründen umgestellt – #PSD2 #OnlineBanking #Verbrauchendenschutz

Nachdem ich erfahren habe, dass die PSD2-Richtlinie der EU gar nicht vorschreibt, dass auf eine TAN-App umgestellt werden muss, sondern weiterhin SMS zulässig sind fragte ich bei einer Bank noch einmal nach.

Folgende Antwort bekam ich:


In der Richtlinie PSD2 steht nicht drin, dass das mobile TAN-Verfahren nicht mehr zulässig ist. Aus zwei Gründen bieten wir dieses zukünftig nicht mehr an. Zum einen aus Gründen der Sicherheit und zum anderen aus wirtschaftlichen Gründen.

Gerne erklären wir Ihnen die wirtschaftlichen Gründe an einem Beispiel:

Für jeden Login brauchen Sie eine TAN. Diese kostet 0,09 EUR. Wenn Sie sich pro Tag 5-mal anmelden und das 30-mal im Monat, dann betragen die monatlichen Kosten 13,50 EUR. Diese übernehmen wir für Sie. Zukünftig würden wir diese Kosten auf unsere Kunden umlegen. Das möchten wir nicht!

Ich gehe davon aus, dass es primär die Kosten sind, um die es bei der Umstellung geht. Dass die Sicherheit erhöht wird bezweifele ich.

Außerdem dürfte bei der großen Anzahl an SMS’en der Preis für eine Bank günstiger sein und könnte wahlweise auf Transaktionen umgeschlagen werden. Stattdessen werden alle mit einem Verfahren ‚beglückt‘, was die Sicherheit verschlechtert, aber scheinbar zu Einsparungen führt.

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