#Duisburg: Sind 1,5 m genug? – #Falschparken #SPD #CDU

Bekanntlich toleriert die Stadt Duisburg auf Beschluss der Politik, primär SPD und CDU, das Falschparken auf Gehwegen bis 1,5 m. Das Ordnungsamt hat dies rechtswidrig noch weiter reduziert, ohne politischen Beschluss und ohne schriftlichen Beleg.

Günterstr in Duisburg Rheinhausen mit erlaubten Parken bis 1,5 m auf Gehweg. Eine Frau mit Hund ist dort unterwegs und blockiert dies gesamte Gehwegbreite.

Wie man in der Abbildung schön sieht sind 1,5 m definitiv nicht genug für ungehinderte Begegnungsverkehr, wie die Rechtsprechung dies fordert. In dem Fall musste ich die Straßenseite wechseln um zügig voranzukommen. Wobei ich der Frau mit Hund hier keinen Vorwurf mache, sondern der rechtswidrigen Anordnung von Gehwegparken, denn bei dem Mindestmaß von Gehwegen mit 2,5 m würde es keine Probleme geben.

Bei Gegenverkehr wird es eng bis schwierig. Vermutlich muss die Frau mit Hund anhalten, weil so viele KFZ auf dem Gehweg gelagert werden. Meist wird bei ungehinderten Begegngunsverkehr an Rollstuhl und Rollator gedacht. Das auch Menschen mit Tieren unterwegs sind, wird gar nicht erwähnt.

Der Hund auf dem Bild ist recht klein. Es gibt auch deutlich größere und entsprechend größer ist der Platzbedarf. Hunde gehen zudem nicht hinter der Bezugsperson, sondern daneben. Manchmal bleiben sie etwas zurück. Aber tendenziell ist die gezeigte Situation eine typische Situation.

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar