#Duisburg: Polizei behindert rücksichtslos Busverkehr und gefährdet Fußverkehr – #Rheinhausen #ÖPNV #VisionZero

Theoretisch müsste die Polizei in Hinblick auf Verkehrssicherheit ein Vorbild sein und Fußverkehr schützen. Am späten Mittwoch Nachmittag parkte die Polizei an der Kaiserstraße (Einmündung von der Windmühlenstr.) halb auf dem Gehweg in einer Einmündung mit Behinderung von KFZ-Verkehr, hier der Bus in dem ich saß und zugleich wurde dadurch eine Gefährdung für Fußverkehr ausgelöst.

Auch Sonderrechte gelten nicht unbeschrankt für die Polizei. In diesem Fall hätte schräg gegenüber ein Parkplatz zur Verfügung gestanden. Und dann beobachtet ich, dass zwei Polizistinnen gemächlich ankamen und in den Transporter stiegen und rückwärts aus der Kaiserstraße fuhren. Das wirkte das nicht nach einem Notfall. Beim Rückwärtsfahren konnte ich keine Einweisung sehen, obwohl Rückwärtsfahren nicht gerade unkritisch in Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist.

Bevor das falschgeparkte Polizeiauto weggefahren wurde, wurde etliche PKW über den Gehweg gefahren, weil diese nicht warten wollten, bis der Bus rumkam. Dass dabei u. a. ein Mann zu Fuß mit Fahrrad gefährdet wurde, weil der Abstand viel zu klein war, hat die Personen am Steuer der PKW offensichtlich nicht interessiert. Somit hat das falschgeparkte Polizeiauto zu einer Verkehrsgefährdung für Fußverkehr geführt, die nicht eingetreten wären, wäre der Busfahrer von dem abgestellten Polizeiauto behindert worden.

Mal völlig davon abgesehen, dass Parken in Einmündungen nach einschlägiger Rechtsprechung lebensgefährlich ist und abgeschleppt werden darf (u. a. VG Aachen 6 K 3738/04 vom 08.02.2006)

Duisburg Rheinhausen Polizeitransporter steht in der Einmündung Kaiserstr. halb auf dem Gehweg halb auf der Fahrbahn

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