Mit Drucksache 25-1192 hat sich die CDU mal wieder einen Klopper geleistet, bei dem man eigentlich eine Fahreignungsprüfung für die gesamte Fraktion und allen anderen, die dem zugestimmt haben einleiten müsste.
Erst einmal untypisch für die CDU, vielleicht will man ja den Ruf als Falschparkpartei loswerden, werden Halteverbote beantragt.
An zwei Stellen mag das Halteverbot sogar berechtigt sein, aber definitiv nicht hier:
„Bereich Nr. 121 bis Friemersheimer Straße: Hier parken regelmäßig Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand, obwohl dort eine durchgezogene Fahrbahnmarkierung verläuft. Fahrzeugführer sind somit gezwungen, die durchgehende Linie zu überfahren, was verkehrsrechtlich problematisch ist und zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führt.“
Wenn dort eine durchgezogene Linie verläuft, dann ist die Sache ziemlich simpel, dann besteht dort bereits ein Parkverbot, wenn durch Parken ansonsten weniger als 3 m verbleiben. Findet man u. a. im Bußgeldkatalog als Tatbestand. Und da die von der CDU m. W. überwiegend mit dem Auto unterwegs sind, verwundert die Unkenntnis des bereits geltenden Fahrverbot erheblich. Man sollte doch eigentlich annehmen, dass wer ein KFZ fährt auch die Verkehrsregeln kennt, aber dies ist offensichtlich peinlicherweise nicht bei der CDU der Fall. Ist halt eine Partei, welche die Verkehrsregeln nicht richtig kennt.
Richtig wäre hier die Erkenntnis gewesen, dass das Ordnungsamt hier und an vielen anderen Stellen mehr kontrollieren müsste.