#Duisburg: Zeit endlich etwas gegen #Ihscooter zu tun! – #Gehweg #Fahrrad

Gestern war ich in Duisburg unterwegs und sah ein deutliches Zeichen für die Unfähigkeit von Politik und Verwaltung selbst einfache Probleme zu beheben, die einfach regelbar wären.

Wie man auf den Bildern erkennt war der Gehweg an der Mühlheimer Straße in Duisburg vollständig durch Ihscooter blockiert. Ferner kann man erkennen, dass dieser zustand länger als drei Stunden bestand. Es gab an der Straße noch zwei weitere Stellen, wo Ihscooter den Fußverkehrsfluss massiv behinderten, aber nicht ganz so extrem ausgeprägt, wie an dieser Stelle.

Überwiegend waren es die Ihscooter von Lime, aber auch Dott kann ich erkennen. Ich musste an der Stelle auf auf den Radweg ausweichen und dadurch den Radverkehr ebenfalls einschränken und alles nur, weil sich Politik und Verwaltung weigern endlich eine Satzung einzuführen, welche Ihscooter regelt. Denn diese Leihfahrzeuge stellen eine Sondernutzung dar, die man Problemlose regeln und einschränken könnte. Aber ganz offensichtlich wollen das die Parteien und die Verwaltung nicht. Man hält weiterhin an der freiwilligen Selbstverpflichtung fest, die es allen ernstes erlaubt solche Zustände 24 h beizubehalten. Was würde hier wohl passieren, wenn man hingeht und alle Ihscooter auf die Fahrbahn stellt? Vielleicht sollte man das machen, denn ein gefährlicher Eingriff kann das ja nicht sein, denn ansonsten wären Ihscooter auf Gehwegen ebenfalls ein gefährlicher Eingriff und Falschparken ebenfalls

Ich verlange, dass endlich die Ihscooter so geregelt werden, dass diese Leihfahrzeugen keine Hindernisse für Rad- und Fußverkehr mehr darstellen. Da die Bereitstellung von Leihfahrzeugen eine Sondernutzung des öffentlichen Raums ist, kann man problemlos Einschränkungen vornehmen und falls die Ihscooterfirmen nicht mehr wollen, sind die halt weg. Wäre auch nicht schade drum, wir haben auch so schon viel zu viele Hindernisse auf Rad- und Gehwegen.

Die notwendige Satzung für die Leihfahrzeuge sollte Regeln dass:
– Ihscooter nur dort abgestellt werden dürfen, wo der Gehweg mind. 2 m breit ist und dort auch nur am Rand.
– Ihscooter ausschließlich auf Extraflächen gruppiert abgestellt werden dürfen. Ansonsten muss ein Abstand von 2 m zwischen den Ihscootern bestehen.
– beim Auschecken durch die Nutzenden ein Foto gemacht werden und durch die Firmen kontrolliert werden muss.
– über GPS die Position genau ermittelt wird, um zu verhindern das ein Auschecken in Fußgehzonen und anderen zu schmalen Stellen stattfindet.
– bei Verstößen der Satzung ein Bußgeld analog zu KFZ für Falschparken auf Gehwegen erhoben wird (55/70/80) je nach schwere der Tat. Und bei Aufstellen durch die Firma das Bußgeld wegen Vorsatz verdoppelt wird. Natürlich je Ihscooter.

Technisch ist die Kontrolle per GPS kein Problem und auch dieses gruppierte Aufstellen gestern hätte die Firma Lime ohne Probleme erkennen und unverzüglich beheben können. Immer vorausgesetzt, die Firma ist nicht selbst verantwortlich dafür.

Technisch sind die oben aufgeführten Punkte kein Problem. Rechtlich ebensowenig, aufgrund des Umstandes der Sondernutzung. Auf diesem Weg könnte das Iscooterproblem deutlich reduziert werden.

Der Zustand gestern ist sicherlich kein Einzelfall und verlangt nach einem Eingriff, weil die freiwillige Selbstverpflichtung ganz offensichtlich nicht funktioniert.

Ich werde den Zustand jedenfalls nicht länger hinnehmen!

Und bitte immer im Hinterkopf behalten, wie das mit Rollator, Rollstuhl, Gepäck, Kinderwagen oder mit Einkäufen im Hackenporsche wäre.

Die Vereinbarung der Stadt mit dem Unternehmen, dass die Ihscooter auf dem Gehweg gestellt werden dürfen stellt einen benachteiligen Verwaltungsakt dar, gegen den man auch vor dem Verwaltungsgericht klagen kann.

Ihscooter blockieren einen recht breiten Gehweg vollständig durch eine große Anzahl.

Ihscooter blockieren einen recht breiten Gehweg vollständig durch eine große Anzahl.

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