Wenn es um LKW-Verkehr geht schreibt die Stadt regelmäßig, dass Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur Aufgrund einer Gefahrenlage zulässig wären, was auch in etwas so in der StVO steht.
Vor ein paar Tagen hatte ich schon mal die Sperrung an der Citibank in Rheinhausen kritisiert. Im Verkehrsportal der Stadt Duisburg steht nichts zu dieser Sperrung des fließenden Rad- und Fußverkehrs, also blieb nur eine IFG-Anfrage.
Besonders interessiert mich natürlich mit welcher Gefahrenlage man begründet, dass Nachts und am Wochenende sowohl für Rad- wie auch Fußverkehr voll gesperrt werden muss, wenn allenfalls Wochentags irgendwelche Arbeiten durchgeführt werden, wobei ich dort noch nie Arbeiten auf dem Gehweg gesehen habe. Wenn keine Arbeiten stattfinden ist nach meiner Rechtsauffassung auch keine Sperrung zulässig, da keine Gefährdung besteht und somit der fließende Verkehr nicht behindert werden darf.
Man könnte das natürlich auch so interpretieren, dass man die Absperrung am Wochenende selbstständig wegräumen darf, weil ja keine Gefährdung besteht und somit die Sperrung nichtig ist. Denn von sich aus wird die Stadt Duisburg, wie üblich nicht handeln und eine Klage wäre quasi schon durch Entfernung der Absperrung erledigt, bevor sie richtig eingereicht ist.
Duisburg ist echt fußverkehrsfeindlich!!!
