#Duisburg: GO-§-24-Antrag: Sperrfläche Einmündung Stahlstraße an Friedrich-Alfred-Str. – #Rheinhausen #Fahrrad #VisionZero

Ich habe nun den folgenden Antrag bei der Stadt eingereicht. Wie üblich wird man wohl irgendeine Ausrede erfinden, warum man nicht handeln muss.

An der Einmündung von der Friedrich-Alfred-Straße in die Stahlstraße in 47226 Duisburg wird eine Sperrfläche eingerichtet, welche den 8-Meter-Bereich zum Schutz des Radverkehr eindeutig klarstellt.

== Begründung ==

An der Einmündung ist ein Radweg baulich angelegt. StVO § 12 (Halten und Parken) sagt dazu:
„(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,“

Der 8-Meter-Bereich neben dem Radweg wird ständig zugeparkt. Insbesondere am frühen Morgen und am Wochenende. Ich habe schon etliche extreme Fälle angezeigt, aber entweder wurden diese nicht weiterverfolgt oder haben bei dem Problem keine Abhilfe geschaffen.

Die Sichtverbindung von Abbiegenden zum Radverkehr wird dadurch verhindert. Theoretisch müssten die Autofahrenden natürlich vorsichtig sein. In der Praxis wird einfach rumgezogen. Sowohl bei Einfahrten, wie auch bei Einmündungen. Es ist absehbar, dass die Stelle gefährlich ist und ein hohes Abbiegekollisionspotential bietet, was nur deshalb nicht eingetreten ist, weil nicht so oft Autofahrende dort abbiegen.

Schon zu dem 5-Meter-Bereich ohne Radweg gibt es folgendes Urteil, was sogar sofortiges Abschleppen als zulässig bewertet:
„Vorschriftswidr. Parken im Bereich von Einmündungen/Kreuzungen (beids. 5 Meter ab Schnittkante) erschwert Einsicht, verkürzt Reaktionszeit der Verkehrsteiln. & erhöht Gefahr von Unfällen, so dass sofortiges Abschleppen geboten ist. Vgl. u.a. VG Aachen 6 K 3738/04 vom 08.02.2006“ ( https://openjur.de/u/112266.html )

Dass dort ständig KFZ falsch abgestellt werden, zeigt zu deutlich, dass die Kontrollen zu gering sind. Durch eine Sperrfläche wird es für Alle verdeutlicht, sodass dann definitiv immer von Vorsatz auszugehen ist, wobei das eigentlich auch so der Fall ist, da ja alle einen Führerschein haben. Eigentlich müsste man in solchen Fällen immer eine Fahreignungsprüfung einleiten, da die Autofahrenden offensichtlich nicht die Verkehrsregeln kennen.

Besser wäre natürlich sogar das Parken in diesem Bereich durch bauliche Hindernisse unmöglich zu machen. Etwa Fahrradbügel oder Blumenkübel.

Verkehrssicherheit geht laut einschlägiger Rechtsprechung vor dem Abstellen von KFZ. Sollte nicht gehandelt werden, wären alle Unfälle der Stadt Duisburg mit anzulasten inkl. einer Mithaftung. Wobei die Situation ja eigentlich schon bei den alle zwei Jahre durchzuführende Verkehrsschauen (VWV-StVO) hätte auffallen müssen.

Links stehen KFZ, daneben ist ein baulicher Radweg. Die KFZ stehen bis in die Einmündung.

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