Mit Drucksache 25-0948 beantragt die CDU ein absolutes Parkverbot in Bergheim zwischen Hausnummer 61 und Einmündung Schrootenstraße.
Das Ganze ist zwar als Prüfantrag formuliert, ich finde es aber erschreckend, wie wenig Ahnung die CDU in Rheinhausen von Verkehrsregeln hat. Das wirklich niemandem der Fehler aufgefallen ist, der in dem Antrag steckt?
Die CDU behauptet, dass der Verkehrsfluss durch ständig am rechten Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge behindert würde. Ich war schon öfters dort und kann mich jetzt nicht an in dem Bereich rumstehende KFZ erinnern.
Die Frage ist hier natürlich erst einmal welcher Verkehrsfluss gemeint ist. Denn einmal hätten wir dort den KFZ-Verkehr auf der Fahrbahn, dann den Fahrradverkehr auf dem Radweg, wobei es durch rumstehende KFZ direkt neben dem Radweg zu keiner Behinderung, sondern einer Gefährdung für Radverkehr kommt. Zudem wäre da noch der Fußverkehrsfluss. Aber in Anbetracht des Autodenkens der CDU dürfte hier wohl ohnehin nur der KFZ-Verkehr gemeint sein.
Angeblich würde dort die Sicht durch die „Linkskurve“ beeinträchtigt und KFZ müssten auf die Gegenspur ausweichen. Dabei schwenkt hier lediglich die Straße leicht nach links und man muss auch nicht komplett in die Gegenspur lenken.
Dann wird angeblich KFZ-Verkehr dazu gezwungen eine durchgezogene Linie zu überfahren. Dabei ist hier nur ein ganz kurzes Stück an der Einmündung Schrootenstraße und hier kommen wir dann auch dazu, wie unsäglich peinlich dieser Antrag ist, den man mit Kenntnis der StVO sofort als unnötig hätte erkennen können. Erst einmal darf nicht geparkt werden, wenn deswegen eine durchgezogene Linie überfahren werden muss, steht sogar im Bußgeldkatalog und dann ist da ja ein Radweg:
StvO § 12 Halten und Parken
„(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,“
Hätte man also Ahnung von der StVO, hätte man bereits gewusst, dass an der Einmündung bereits auch so ein Parkverbot besteht. Als Falschparkpartei ist die CDU mitverantwortlich dafür, dass Falschparken überall im Stadtgebiet nicht oder nicht richtig geahndet wird. Also wenn die Sicht aus der Schrootenstr. eingeschränkt wird, ist das erst einmal ein Vollzugsdefizit. Abgesehen davon erscheint es mir eher darum zu gehen, dass jemand von der CDU nicht ausgebremst werden will. Vielleicht jemand derdiedas dort häufiger langfahren muss?
Das Problem mit dem LKW könnte man natürlich auch mit einem Fahrverbot erledigen, aber die CDU ist ja dagegen, obwohl dies zulässig und geboten wäre den LKW-Durchgangsverkehr in Duisburg in erheblichem Umfang einzuschränken, da LKW-Verkehr regelmäßig für verletzt und tote Radfahrende/Gehende verantwortlich ist. Der LKW-Durchgangsverkehr muss deshalb aus kommunalen Bereichen, wo viele Menschen leben und unterwegs sind herausgehalten werden.
Also vielleicht einfach mal einen Gang runterschalten und die Verkehrsregeln lernen, statt solche Anträge zu stellen und damit im Endeffekt den LKW-Verkehr zu beschleunigen.
Das angeblich erhebliche Gefahrenpotential ist nicht größer als an vielen anderen Stellen in Duisburg. Die Gefährdung durch LKW-Verkehr, insbesondere beim Rechtsabbiegen dagegen ist real.
