Wenn man einen schmalen Rad- und Gehweg in zwei Richtungen hat, dürfte das letzte was man braucht eine Stange sein, welche in den Weg ragt. Genau das habe ich aber so gesehen und fotografiert.

Keine Ahnung, warum man da eine Stange, ohne Reflektion zwar am Rand aber in einen Radweg hängt, wo es Nachts ziemlich dunkel ist. Für mich qualifiziert auch dies als gefährliches Hindernis (§ 315b StGB), aber Staatsanwaltschaften nicht gewillt sind so etwas zu verfolgen, würde eine Anzeige nichts bringen.
Aus meiner Sicht müsste man deutlich mehr Wert auf korrekte und ungefährliche Beschilderung legen und bei Verstößen auch entsprechende Bußgelder verhängen.
Frage mich wie die Autopolizei es wertet, wenn deshalb jemand zu Schaden kommt. Ob dies dann wohl als Alleinunfall gezählt wird, obwohl es an einem Fremdverschulden liegt?
Bei öffentlichem Handeln fehlt der Vorsatz und Dummheit wird so nicht bewertet. Ich gehe davon aus, dass das auch der Stadt gemeldet wurde und dann sitz da irgendein Mitarbeiter und trägt das in eine Datenbank ein und vergibt eine Priorität und wenn Sie Glück haben, wird es in 6 Monaten erledigt. Das ist überall so und deshalb habe ich über Frag den Staat in Mönchengladbach darum gebeten, die Straßendatenbank zu veröffentlichen.
Wenn eine Fachbehörde und eine Fachfirma so etwas machen oder tolerieren, dann ist das zumindest bedingter Vorsatz und die Firma ist dafür bekannt, sich nicht so an Verkehrsregeln zu halten, bzw. sieht man deren Schilder und Baken sehr oft falsch aufgestellt.