#Duisburg: Autoschwurbelstadt arbeitet nach Phantasie-StVO – #Fußverkehr #Ihcars #AllCarsAreBad

Ich würde ja zugerne erleben, dass die Stadt Duisburg im Verkehrsbereich nach Recht und Gesetz arbeitet. Stattdessen herrscht hier eine sehr fragwürdige AUTOkratische Rechtsauffassung, die sich nicht mit den Tatsachen deckt. Trotzdem ist die Stadt Duisburg in der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte), ich wäre ja für den sofortigen Rauswurf. Die Bezirksregierung Düsseldorf taugt auch nichts, da dort im Verkehrsbereich ebenfalls Inkompetenz oder Unwillen rumsitzt, denn selbst bei klaren Rechtsverstößen wird nichts unternommen.

Und dann wundern sich viele aus der Politik, warum man staatlichen Stellen nicht vertraut? Das liegt genau an solchen Dingen. Ob es Inkompetenz, Unwillen oder gar Vorsatz ist, vermag man von außen nicht zu sagen, aber definitiv ist da etwas verfault im Städtchen Duisburg.

Ich hatte vor ein paar Tagen von der Stadt die Genehmigung für Ladensäulen mitten auf dem Gehweg angefordert. Diese „Genehmigung“ bekam ich erstaunlich schnell bei Frag den Staat. Die Antwort ist dermaßen bizarr, dass man erst einmal eine Nacht drüber schlafen muss, bevor man etwas drüber schreibt.

Erste Behauptung in dem Antwortschreiben, die völlige Inkompetenz in Hinblick auf Belange des Verkehrs offenbart:
„Die Ladesäulen und das Zubehör sind verkehrsfremde Einrichtungen und gelten somit als „Hindernisse“ im Sinne des § 32 StVO. Sie sind geeignet, den Verkehr zu erschweren und somit auf den Anlagen des fließenden und ruhenden Verkehrs als Einrichtung nicht zulässig.“
Offensichtlich lebt die Verwaltung noch im düsteren Mittelalter, wo nur KFZ Verkehr sind. Denen scheint nicht klar zu sein, dass auch Rad- und Fußverkehr fließender Verkehr sind, wonach man die Ladesäulen auf dem Gehweg gar nicht hätte genehmigen dürfen, weil diese ja den fließenden Fußverkehr behindern. Oder wird die Arbeit von Praktikanten erledigt, während andere die Füße hochlegen? Ich verstehe es echt nicht, wo man ernsthaft als Stadt so einen Unsinn behaupten kann. Zumal es in § 32 gar nicht um Ladesäulen geht. Und wenn es darum ginge wären, wie bereits geschrieben, diese auf dem Gehweg ebenfalls unzulässig, weil auch FußVERKEHR zum Verkehr zählt.

Weiter behauptet man:
„Im Bereich von Senkrechtaufstellungen der Parkstände – wie im vorliegenden Fall – sieht die Richtlinie „Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs – EAR Ausgabe 2023″ eine Tiefe des Parkstreifens von 4,5m und einen Überhangstreifen von 0,7m vor. Der Überhangstreifen dient als Sicherheitsfläche, wenn das Fahrzeug mit Front oder Heck über die Parkplatzfläche hinausragt.“
Da ist allerdings kein Überhangstreifen, sondern ein Gehweg und nach einschlägiger Rechtsprechung, welche jegliche technische Richtlinie schlägt, denn diese sind nicht verbindlich, darf kein Teil eines KFZ ins Parkverbot ragen und für sämtliche Gehwege gilt nun einmal ein Parkverbot, wenn es nicht explizit erlaubt ist.

Wenn der Gehweg vorher deutlich breiter war und mehr als ein Meter wegfällt, behauptet die Stadt:
„Die Restgehwegbreite beträgt 1,7m; von einer Platzierung „mitten auf dem Gehweg“ kann keine Rede sein.“
Auf ein paar Zentimeter mehr weniger kommt es da wohl kaum mehr an, zumal das optisch sehr eindeutig ist. Von mir aus sind es auch nur 2/5, was quasi aufs Gleiche hinausläuft. Fun Fact am Rande, in Düsseldorf hat man die Ladestation sogar in der Haltebucht errichtet und nicht auf dem Radweg oder gar dem Gehweg. Wenn man will geht das also.

Nach den Unterlagen der Stadt braucht man scheinbar keine Genehmigung, sondern eine Sondernutzungserlaubnis, während die Stadt zeitgleich immer betont, dass eine Einschränkung des Verkehrsflusses nicht ohne Gefahrenlage zulässig wäre. Aber offensichtlich gilt dies auch nur für den KFZ-Verkehr. Und ebenfalls wird gefordert, dass kein Parkraum verloren geht, dass heißt Parkraum ist der Stadt definitiv wichtiger als Fußverkehrsraum. Zugleich fordert man, dass ein Gehweg von nur 1,5 verbleiben muss, obwohl dies nach den Richtlinien für Gehwege zu wenig ist. Dort wird auch der Abstand von 0,5 m für ruhenden Verkehr noch einmal wiederholt, obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage und schon gar keine Begründung gibt. Lediglich für fließenden Verkehr gibt es explizite Vorgaben.
Die Sondernutzungserlaubnis ist übrigens rechtlich eine Genehmigung, gegen die man auf Klagen kann, insbesondere wenn die Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Das gesamte Schreiben hat den Charakter eines Verwaltungsaktes und da es negative Auswirkungen auf den Gehweg gibt, hätte man aus meiner Sicht eigentlich auch die Bevölkerung hören müssen.

Man beachte auch die von der Stadt gelieferten Bilder, wo man deutlich ein Schild erkennen kann, was den Gang über diesen Weg zum Slalomkurs macht, was übrigens „ganz toll“ ist, wenn man mit dem Rollstuhl unterwegs ist. Aber was interessiert die Verwaltung schon Fußverkehr, für die ist ja nur KFZ-Verkehr echter Verkehr.

Schön ist auch auf dem vierten Bild zu erkennen, dass man sich die zweite Säule ausgewählt hat, die etwas mehr Platz auf dem Gehweg lässt, denn bei der anderen sind es nur 1,6 m inkl. Bordstein. Wenn man nur die Gehwegplatten zählt, sind 3 Platten von 8 Platten blockiert und man muss dazu ja noch mehr Abstand halten wegen der Kabel, die erkennbar weiter in den Gehweg hängen. Alles nur weil der Stadt Duisburg Parkplätze wichtiger sind als Fußverkehr. Nicht ohne Grund Klage ich bereits in einem Fall. Es ist zweifelhaft, dass sich in Duisburg etwas ohne juristischen Druck wirklich verbessern wird, solange die Verwaltung das Recht nicht versteht oder gar vorsätzlich ignoriert. Wobei ich eher von Vorsatz ausgehe, da die Fakten ja bekannt sind. Es ist zudem ein Trauerspiel, dass die Parteien da nur zuschauen oder tragen die alle das sogar mit? Werde definitiv keine Ja-Sager und Abnicker wählen, die sich immer wieder schön brav hinter eine rechtswidrig handelnde Verwaltung stellen, statt Willen zur Problemlösung zu zeigen.

Klimafreundlich Mobilität wird zugunsten einer anderen Antriebsart von KFZ blockiert. Das ist keine Verkehrswende, sondern nur eine Antriebswende, bei der man überall auf Gehwege Tankstellen baut. Dadurch wird der Fußverkehr noch mehr behindert, als ohnehin schon durch das ganze rechtswidrig tolerierte Gehwegparken ist.

All Cars Are Bad

Die laut Stadt nicht die Hälfte des Gehweg blockierenden Ladesäulen, für mich ist mehr als 3/8 auch fast die Hälfte

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2 Responses to #Duisburg: Autoschwurbelstadt arbeitet nach Phantasie-StVO – #Fußverkehr #Ihcars #AllCarsAreBad

  1. Rolf Bick sagt:

    Im Baubestand lassen sich Ladesäulen selbstverständlich auch rechtskonform errichten, Stolperfallen vermeiden, einem Rollstuhlfahrer das Wenden oder unbehinderte Begegnen ermöglichen sogar mit einem Sicherheitsabstand von 50 cm zu fließenden Verkehr.
    Seit zwei Jahren bereits stehen z.B. Ladesäulen an der Börde-Therme in Bad Sassendorf, auf deren Parkplatz Schwellen ein Überfahren des Gehweges und damit auch eine Beschädigung der Ladesäulen verhindern.

    https://drive.google.com/drive/folders/1coedqKttfWzfyae2wrHDm_QKoc5JVkhj?usp=sharing

    Bei gleicher Parkplatzlänge wie in Duisburg, passen in Bad Sassendorf nur übergroße PKW nicht komplett drauf, sondern stehen hinten – auf der „Fahrbahn“ des Parkplatzes – ein wenig über. Das könnte ein Ordnungsamtsmitarbeiter zwar anzeigen, dürfte es aber im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens auch unterlassen.

    In der Aufzählung des Versagens sollte man neben der AGFS, das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW auch das Krischer-Verkehrsministerium nennen. Von dort ließen sich Fehlentwicklungen verhindern. Leider liegen in den Führungsspitzen manchmal weder Wissen noch Verantwortungsbereitschaft vor – und das wird an die Bezirksregierungen weitergegeben.

    Man hätte natürlich auch anders denken, planen und ausführen können und barrierefreie Parkplätze mit Ladesäulen erstellen können konform mit dem Grundgesetz Art. 3 „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“.

    Wenige Jahre vor dem Grundgesetz schrieb Dietrich Bonhoeffer die Theorie der Dummheit: „Das Handeln entspringt nicht dem Denken, sondern der Bereitschaft zur Verantwortung. Der letzte Test für eine moralische Gesellschaft ist die Art der Welt, die sie ihren Kindern hinterlässt… Dummheit ist im Grunde kein intellektueller Defekt, sondern ein moralischer Defekt. “

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