Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass kein Teil des Fahrzeugs ins Halteverbot ragen darf. Das Ordnungsamt ist u. a. für die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln zuständig. Dem Ordnungsamt kommt damit automatisch eine Vorbildfunktion zu. Eigentlich. Aber die Stadt Duisburg ist ja eine Stadt, die Falschparken rechtswidrig toleriert. Da fragt man sich warum soll man sich auf dem Fahrrad oder zu Fuß an Verkehrsregeln halten, wenn die Stadt alles für Karren tut.
Da passt es natürlich ins Bild, dass auch das Ordnungsamt sich nicht an Verkehrsregeln hält. Sind zwar nur ein paar Zentimeter und nicht ein Meter, wie man teilweise größeren Fahrzeugen sieht, aber trotzdem steht das Fahrzeug völlig unnötig im Parkverbot.
Ich wette an anderer Stelle ist das Ordnungsamt ganz penibel.
