Die Stadt Duisburg wirbt groß für die Einwohnerfragestunde, wann man die Stadt dann aber mal beim Wort nimmt und ein paar Fragen zum Thema LKW und Fahrverbote stellt erfährt man, dass die Fragen nicht in der Fragestunde beantwortet werden, sondern nur schriftlich zu Protokoll.
Am 11.06.2024 reicht ich die Frage ein, kurz vor der Sitzung der BV Rheinhausen erfuhr ich, dann, dass die Fragen nicht in der BV vom 22.08.2024, sondern zu Protokoll beantwortet werden. Das Protokoll war am 05.10.2024 nicht Online.
Ich finde es doch verwunderlich, warum manch sich so schwer tut die Fragen zu beantworten, die doch ziemlich simpel sind.
1. Warum wurde bisher bei der Thematik „Verbot von LKW-Transitverkehr“ in Rheinhausen immer nur straßenverkehrsrechtlich geprüft aber nie straßenrechtlich? (Die Rechtsgrundlage Straßenrecht wird u. a. für Schulstraßen (vgl. Gutachten Dilling/Schulstraßen Erlass) herangezogen. Ebenso kann man Straßen nur teilweise für den Verkehr freigeben oder teileinziehen.)
2. Warum wird für Rheinhausen kein LKW-Routenkonzept verbindlich beschlossen als rechtliche Grundlage für eine straßenrechtliche Sperrung von Bereichen, welche von Logistikfirmen als Abkürzung missbraucht werden, wie etwa Jägerstraße, Flutweg, Behringstraße oder Hohenbudberger Straße?
3. Was spricht bei einem beschlossenen Routenkonzept gegen eine Teileinziehung der Straßen für Logistiktransitverkehre? Schließlich gibt es in Rheinhausen mit der L473n eine offizielle Route, anstelle der in Frage 2 genannten Straßen.
4. Falls bei einzelnen LKW-Routen eine Abstimmung mit anderen Städten notwendig ist, warum werden dann nicht schon die innerstädtischen Routen verbindlich beschlossen, um zumindest große Bereiche von Rheinhausen zu entlasten? Damit hätte man dann auch die Rechtsgrundlage, um alles außer Anliegerverkehre (z. B. Supermarkt) auszuschließen.
5. Warum sind vorsätzliche LKW-Durchgangsverkehre in Rheinhausen nahezu überall noch immer zulässig, obwohl Polizei und Stadt nicht die Abbiegegeschwindigkeit von LKW kontrollieren? Bekanntlich ist überhöhte Abbiegegeschwindigkeit explizit in der StVO geregelt worden, weil es immer wieder tödliche Kollisionen insbesondere mit LKW gibt. In Rheinhausen habe ich selbst schon Gefahrensituationen erlebt. Derartige Beinaheunfälle sind Vorstufe zum Unfall und damit Kennzeichen für Gefahrenschwerpunkt.
6. Warum wird immer noch von Fehlverkehren gesprochen, obwohl die Firmen nach eigener Angabe vorsätzlich über diese Strecken fahren, weil es die kürzeste Strecke ist?
Ich finde es jedenfalls seltsam für die Einwohnerfragestunde zu werben, dann aber zu enttäuschen. Oder könnten die Antworten auf diese Fragen uns etwa verunsichern?
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